Lexikon

deutsche Farben

die Nationalfarben Deutschlands. Ihre Geschichte ist eng mit der Geschichte der deutschen Nationalbewegung im 19. Jahrhundert verbunden. Das alte Reich vor 1806 hatte keine Nationalfarben, da die staatliche Einheit fehlte. Als kaiserliche Farben galten entsprechend seinem Wappen (schwarzer Doppeladler auf gelbem Grund) Schwarz-Gelb. Bei der Gründung der Allgemeinen Deutschen Burschenschaft 1818 wählte man aufgrund eines Missverständnisses die auf die Lützowschen Jäger (L. A. Lützow) zurückgehenden Farben Schwarz-Rot-Gold als angebliche Farben des alten Deutschen Reichs. Mit der Auflösung der Burschenschaften wurden diese Farben verboten. Die schwarz-rot-goldenen Farben in ihrer heutigen Form traten erstmals auf dem Hambacher Fest (1832) in Erscheinung. Sie waren das Symbol des großdeutschen Gedankens und freiheitlicher Gesinnung. Das Zeigen oder Tragen dieser Farben wurde deshalb vom Bundestag in Frankfurt verboten. Die Revolution 1848 verhalf dann den Farben Schwarz-Rot-Gold zum allgemeinen Durchbruch.
Im bewussten Gegensatz hierzu führte Bismarck als Flagge des Norddeutschen Bundes die Flagge Schwarz-Weiß-Rot ein. In ihr waren das Schwarz-Weiß Preußens mit dem Rot-Weiß Brandenburgs und der Hansestädte vereinigt. Diese Flagge wurde 1870/71 auf das neue Deutsche Reich übertragen und 1892 als Nationalflagge übernommen. Die Nationalversammlung 1919 entschloss sich zu einem Kompromiss: Die Reichsfarben waren Schwarz-Rot-Gold, die Handelsflagge Schwarz-Weiß-Rot mit den Reichsfarben im Obereck. Die Nationalsozialisten schafften diese Regelung am 12. 3. 1933 ab und führen Schwarz-Weiß-Rot als Reichsfarben wieder ein. Durch das Reichsflaggengesetz vom 15. 9. 1935 wurde die Hakenkreuzfahne zur alleinigen deutschen Nationalflagge erklärt. Die Bundesrepublik Deutschland und die DDR führten bei ihrer Gründung Schwarz-Rot-Gold wieder ein. Seit dem 1. 10. 1959 trug die DDR-Flagge zusätzlich das Staatssymbol Hammer und Zirkel im Ährenkranz.
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