Lexikon
elterliche Sorge
seit 1979 gesetzlich neu geregelter Begriff für elterliche Gewalt mit neu beschriebenen Rechten und Pflichten der Eltern und des Kindes. Erweitert wurden die Mitspracherechte des Kindes sowie die Eingriffsbefugnisse des Vormundschaftsrichters bei Gefährdung des Kindeswohls. Die elterliche Sorge umfasst die Personensorge und die Vermögensverwaltung. Durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz vom 16. 12. 1997 erhalten bei einer Scheidung grundsätzlich beide Elternteile das Sorgerecht, ferner wurde ermöglicht, dass nicht miteinander verheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht erhalten können. – In Österreich ähnliche Regelungen. – In der Schweiz steht die elterliche Gewalt gemäß Art. 274 ZGB beiden Eltern gemeinsam zu; sind sie nicht einig, entscheidet der Vater.
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