Lexikon

elterliche Sorge

seit 1979 gesetzlich neu geregelter Begriff für elterliche Gewalt mit neu beschriebenen Rechten und Pflichten der Eltern und des Kindes. Erweitert wurden die Mitspracherechte des Kindes sowie die Eingriffsbefugnisse des Vormundschaftsrichters bei Gefährdung des Kindeswohls. Die elterliche Sorge umfasst die Personensorge und die Vermögensverwaltung. Durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz vom 16. 12. 1997 erhalten bei einer Scheidung grundsätzlich beide Elternteile das Sorgerecht, ferner wurde ermöglicht, dass nicht miteinander verheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht erhalten können. In Österreich ähnliche Regelungen. In der Schweiz steht die elterliche Gewalt gemäß Art. 274 ZGB beiden Eltern gemeinsam zu; sind sie nicht einig, entscheidet der Vater.
Wissenschaft

Eis auf dem Mond – und ein Rätsel

Radioaktivität bei einem uralten Vulkan auf dem Erdtrabanten wirft Fragen auf. Und wie entstand ein gewaltiges Granitgebilde im Untergrund? von THORSTEN DAMBECK Die Südpolregion des Mondes steht schon lange im Fokus der Raumfahrtplaner, die polnahe bemannte Basen errichten wollen. Denn dort gibt es Wassereis, eine wichtige...

Schildkröte, Meer, schwimmend
Wissenschaft

Hilfe für das Plastik-Meer

In den Weltmeeren häuft sich immer mehr Plastikmüll an. Welche Schäden er anrichten kann, lässt sich noch gar nicht absehen. Forscher und Ingenieure sind alarmiert und suchen nach Wegen, um die Kunststoffreste wieder aus dem Wasser zu entfernen. von HARMUT NETZ Endlose Sandstrände, kristallklares Wasser, leuchtend bunte...

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