Lexikon

Geburt

Partus
Geburt
Geburt
Geburt: Kindslagen
Geburt: Kindslagen
die Ausstoßung der Nachkommen aus dem mütterlichen Körper bei allen lebend gebärenden Tieren und beim Menschen (hier auch als Niederkunft oder Entbindung bezeichnet). Sie vollzieht sich beim Menschen nach Ausreifung der Leibesfrucht am Ende der Schwangerschaft (etwa 280 Tage nach dem ersten Tag der letzten Menstruation) durch rhythmische Zusammenziehungen der Gebärmuttermuskulatur, die Wehen, und wird hormonell ausgelöst. Der Geburtsvorgang lässt sich in drei Abschnitte unterteilen. Die Eröffnungsperiode beginnt mit Wehen im Abstand von zunächst 10 bis 15 Minuten und dauert bis zur Eröffnung des Muttermundes und zum Platzen der Fruchtblase (Blasensprung), wodurch das Fruchtwasser abgeht. In der Austreibungsperiode wird das Kind durch stärkere Wehen in kürzeren Abständen, die durch Pressen der Gebärenden unterstützt werden können (Presswehen), durch den Geburtskanal getrieben. Meist ist beim Geburtsvorgang der Kopf des Kindes der vorangehende Teil (Hinterhauptslage), nur in 3 % aller Fälle handelt es sich um eine Beckenendlage (z. B. Fuß-, Steißlage). Das Neugeborene wird anschließend durch Abtrennung der Nabelschnur (Abnabelung) vom Mutterkuchen getrennt. Innerhalb von etwa zwei Stunden nach der Austreibung wird in der Nachgeburtsphase der Mutterkuchen mit den Eihäuten und Nabelschnurresten als Nachgeburt ausgestoßen.
Die Dauer der Geburt hängt von der Wehenkraft, der Weite des Geburtskanals und dem Widerstand der Weichteile ab. Sie beträgt bei Erstgebärenden durschnittlich 10 bis 13 Stunden, bei Mehrgebärenden 6 bis 8 Stunden. Bei anomaler Lage des Kindes, Wehenschwäche, zu engem Becken oder schlechter Befindlichkeit der Mutter oder des Kindes können Maßnahmen wie Wehenmittel, der Einsatz von Geburtszange oder Saugglocke oder ein operativer Eingriff (Kaiserschnitt) notwendig sein.
Die meisten Geburten erfolgen heute in Kliniken, da bei Komplikationen sofort medizinisch eingegriffen werden kann. Allerdings entscheiden sich Eltern in steigendem Maße für eine Hausgeburt, die von einer Hebamme, gegebenenfalls einem ärztlichen Geburtshelfer begleitet wird (auch Geburtshäuser). Von natürlicher Geburt spricht man, wenn die Geburt vom Geburtshelfer lediglich überwacht wird, so dass er bei Komplikationen sofort eingreifen kann, während er bei der programmierten Geburt von vornherein aktiv eingreift (künstliche Weheneinleitung, örtliche Betäubung, Fruchtblaseneröffnung, vorbeugender Dammschnitt) und dadurch den Geburtstermin bestimmt.
Es besteht die gesetzliche Pflicht, die Geburt innerhalb einer Woche dem Standesamt anzuzeigen.
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