Lexikon

gezeichnetes Kapital

Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft gegenüber den Gläubigern beschränkt ist (§ 272 HGB). Das gezeichnete Kapital ist bei Aktiengesellschaften als Grundkapital, bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung als Stammkapital auszuweisen.

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon