Lexikon
Große Koalitiọn
allgemein das Bündnis der beiden größten Parteien (unter Umständen auch weiterer Parteien) zur Bildung einer Regierung. Große Koalitionen sind nicht der Regelfall im demokratischen Verfassungsstaat. Sie kommen in einer Konkordanzdemokratie öfter vor als in einer Konkurrenzdemokratie. In der Bundesrepublik Deutschland gab es 1966 bis 1969 eine Große Koalition von CDU/CSU und SPD. 2005 bildeten die beiden Parteien erneut eine Große Koalition.
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