Lexikon
Grọtius
Hugo, eigentlich Huig de Groot, niederländischer Rechtsgelehrter, Historiker, Theologe und Politiker, * 10. 4. 1583 Delft, † 28. 8. 1645 Rostock (auf der Reise von Stockholm nach Lübeck); 1607 zum Generalanwalt der Provinzen Holland, Zeeland und Westfriesland, 1613 zum Ratspensionär von Rotterdam ernannt; geriet als Anhänger des Jacobus Arminius und Gefolgsmann des Staatsmanns Johan van Oldenbarnevelt in die Religionswirren seiner Zeit (Arminianer), wurde zu lebenslänglicher Haft verurteilt, konnte 1621 auf abenteuerliche Weise fliehen, fand Unterstützung am französischen Hof; 1634–1645 schwedischer Gesandter in Paris, wo er zwischen dem schwedischen Reichskanzler Axel Oxenstierna und dem französischen Kardinal Richelieu vermittelte, verlor jedoch das Vertrauen Jules Mazarins und erbat 1645 seine Entlassung.
Grotius hinterließ dichterische, theologische und juristische Werke. In „De jure belli ac pacis“ 1625 (deutsch „Vom Recht des Krieges und des Friedens“) entwarf er ein Regelwerk internationalen Rechtshandelns, auf dessen Grundlage menschliches Zusammenleben und eine Friedensordnung auf rationaler und naturrechtlicher Basis ermöglicht werden sollte. Grotius gilt ferner als Begründer des modernen Naturrechts, Initiator des neuzeitlichen Völkerrechts und Wegbereiter der Aufklärungstheologie; seine Wirkung auf die Rechts- und Staatstheorie ist kaum zu überschätzen.
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