Lexikon
Grundschule
Schulart im Bereich der Primarstufe; erste gemeinsame Pflichtschule für alle Kinder, die das 6. Lebensjahr vollendet haben; eingeführt 1920 durch das Reichsgrundschulgesetz; umfasst die Jahrgangsstufen 1–4 (Altersgruppe 6–10 Jahre), in Berlin und Brandenburg (Hamburg mit der Primarschule ab 2010) die Jahrgangsstufen 1–6 (6–12 Jahre). Erzieherische Aufgaben der Grundschule sind die Vermittlung einer grundlegenden Bildung, die Anpassung an bestimmte Arbeits- und Lernmethoden, der Ausgleich familiär bedingter Benachteiligungen und die Förderung aller Schüler in der Persönlichkeitsentwicklung, in den sozialen Verhaltensweisen sowie in ihren musischen und praktischen Fähigkeiten. Das Fächerspektrum und die Nomenklatur sind in den einzelnen Bundesländern verschieden. Hauptfächer sind Deutsch, Mathematik und Sachkunde; der Unterricht wird in der Regel in Jahrgangsklassen erteilt, in Klasse 1 und 2 von einem Lehrer, dem Klassenlehrer, ab Klasse 3 wird zunehmend von Fachlehrern unterrichtet. flexible Schuleingangsphase.
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