Lexikon

Lehrer

die Lehrenden aller Schularten, die Befähigung und Berechtigung zur Lehrtätigkeit haben. Im Mittelalter und bis ins 18. Jahrhundert waren Lehrer meist Geistliche oder Künstler, die nicht den Lehrberuf als Lebensaufgabe hatten. Seit Anfang des 19. Jahrhunderts wurde die Einstellung als Lehrer an Volks- und an höheren Schulen von besonderer Ausbildung und Prüfung abhängig gemacht. Seine Tätigkeit setzt neben der Beherrschung des Lehrstoffs pädagogische Fähigkeiten voraus.
Nach Ausbildung und Schulart unterscheidet man Grundschul-, Hauptschul-, Sonderschul-, Realschul-, Berufsschul-, Fachschullehrer, Studienräte u. a. Die Ausbildung der Lehrer für Grund- und Hauptschulen geschieht in Deutschland in einigen Ländern an pädagogischen Hochschulen, meistens an den Universitäten. Die Studiendauer beträgt mindestens sechs Semester. Träger der pädagogischen Hochschulen ist in der Regel der Staat. Voraussetzung für das Studium ist im Allgemeinen die Hochschulreife. Die Ausbildung erstreckt sich auf die Berufswissenschaften (Pädagogik, Psychologie, Didaktik und Methodik der Unterrichtsfächer, Philosophie) sowie auf die Berufspraxis (Schulpraktikum). Hinzu kommt im Allgemeinen ein wissenschaftliches oder künstlerisches Wahlfach. Als Realschullehrer können Studierende nach einem Fachstudium (6 Semester) und Hauptschullehrer nach der 2. Prüfung und Ergänzungsprüfung zugelassen werden. Für Lehrer an Gymnasien (Studienräte) und für Lehrkräfte an Berufsschulen ist ein längeres Hochschulstudium Voraussetzung. Daneben gibt es eine auf Schulstufen bezogene Lehrerausbildung (Primarstufe, Klasse 1 4; Sekundarstufe 1, Klasse 510; Sekundarstufe 2, Klasse 1113). In ihrer rechtlichen Stellung sind die Lehrer in der Regel Beamte.
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