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14. November 1950  -  Der Landtag von Schleswig-Holstein billigt ...

Der Landtag von Schleswig-Holstein billigt mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit zwei Änderungen der Landesverfassung: Der Artikel über die Durchführung einer Bodenreform wird gestrichen; der Paragraph zur Schulreform enthält künftig keine Bestimmungen mehr über die Schulgeld- und Lernmittelfreiheit sowie über die Dauer der Grundschule, die zuvor bei sechs Jahren gelegen hat. Vor der Abstimmungen haben SPD und Südschleswigscher Wählerverband aus Protest den Sitzungssaal verlassen.

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