Lexikon

Interssensphạ̈re

Völkerrecht
ein Gebiet, in dem nach den Regeln der klassischen Diplomatie aufgrund von Vereinbarungen zwischen den interessierten Staaten einem von ihnen oder mehreren (dann oft abgegrenzt) ein besonderes Einwirkungsrecht politischer oder wirtschaftlicher Art gegeben wird. Dies kann bis zu Interventionen führen, bei denen die Einwirkung anderer Mächte ausgeschlossen wird. Interessensphären waren z. B. Marokko 19041911 für Frankreich und Deutschland, Persien 1907 für Großbritannien und Russland. Heute grenzen zuweilen internationale Konzerne Interessensphären gegeneinander ab.
Blut, Zellen
Wissenschaft

Gentherapie gegen Krebs

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