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Konsm

[
der; lateinisch
]
letzter Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen und damit Endzweck ihrer Produktion; in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung wird unterschieden zwischen Staatskonsum und privatem Konsum, der die Ausgaben der inländischen privaten Haushalte für den Kauf von Konsumgütern und bestimmte angenommene Ausgaben wie z. B. die Nutzung von Wohnungen durch die Eigentümer umfasst. Staatskonsum sind die unentgeltlich zur Verfügung gestellten Staatsleistungen. Die Konsumentscheidungen der privaten Haushalte werden u. a. durch Einkommenshöhe, Preisniveau und soziale und psychologische Faktoren beeinflusst. Das Verhältnis des Konsums eines privaten Haushalts oder aller inländischen Haushalte zum entsprechenden Einkommen ist die durchschnittliche Konsumquote; die marginale Konsumquote ergibt sich durch die Veränderung der Konsumausgaben bei Veränderung der zugrundeliegenden Einkommensgröße. Auch Konsumgesellschaft.
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