Lexikon
konzertierte Aktiọn
in der Bundesrepublik Deutschland das aufeinander abgestimmte Verhalten des Staates, der Gewerkschaften und der Unternehmerverbände zur Erreichung wirtschaftspolitischer (insbesondere konjunktureller) Ziele. Die Koordinierung der jeweiligen Verhaltensweisen sollte in einem Gespräch der Bundesregierung mit den maßgeblichen wirtschaftlichen Gruppen erreicht werden, wobei die Regierung nur Entscheidungshilfe geben sollte. Der Begriff konzertierte Aktion wird häufig auch für die Gesprächsrunde selbst verwendet, die seit der Mitbestimmungsklage der Arbeitgeber (1977) nicht mehr getagt hat. Ende der 1990er Jahre wurde mit dem „Bündnis für Arbeit“ der Gedanke wieder aufgenommen.
Wissenschaft
Die Krux mit den Studien
Immer wieder sorgen Untersuchungen zu Ernährungsthemen für Verwirrung, weil sie früheren Veröffentlichungen widersprechen.
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Wissenschaft
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Hoher Zuckerkonsum ist ein Risikofaktor für zahlreiche chronische Erkrankungen. Doch wie wirkt es sich aus, wenn schon kleine Kinder Zuckerhaltiges zu sich nehmen? Aufschluss geben Daten aus einem einzigartigen natürlichen Experiment: Nach dem Zweiten Weltkrieg rationierte Großbritannien noch bis ins Jahr 1953 den Zucker für die...