Lexikon
Liquidatiọn
Wirtschaft
die Auflösung eines Unternehmens durch Verkauf aller Vermögenswerte und Einzug aller Forderungen; häufig (bei Kapitalgesellschaften, nach vorheriger Insolvenz, bei Erbauseinandersetzungen u. a.) durch hierfür gerichtlich bestellte Liquidatoren vorgenommen. Für Personengesellschaften des Handelsrechts ist die Liquidation außerhalb des Insolvenzverfahrens in §§ 145–158 HGB, für Kapitalgesellschaften in §§ 262–274 AktG und §§ 66–75 GmbHG und für Genossenschaften in §§ 83–93 GenG geregelt.
Wissenschaft
Relativistisch genau – Atomuhren messen Höhenunterschiede
Albert Einstein sagte voraus, dass die Zeit auf Bergen oder sonstigen Erhebungen schneller vergeht als im Tal – schuld sind die höhenbedingten Unterschiede in der Erdschwerkraft. Jetzt ist es Physikern gelungen, den winzigen Effekt der gravitativen Zeitdehnung für die Höhenmessung selbst weit voneinander entfernter Orte zu nutzen...
Wissenschaft
Die Chemie des Bioplastiks
Nach und nach erobern Kunststoffe aus nachwachsenden Rohstoffen den Markt. Dass es nicht schneller geht, hat Gründe.
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