Lexikon
Liquidatiọn
Wirtschaft
die Auflösung eines Unternehmens durch Verkauf aller Vermögenswerte und Einzug aller Forderungen; häufig (bei Kapitalgesellschaften, nach vorheriger Insolvenz, bei Erbauseinandersetzungen u. a.) durch hierfür gerichtlich bestellte Liquidatoren vorgenommen. Für Personengesellschaften des Handelsrechts ist die Liquidation außerhalb des Insolvenzverfahrens in §§ 145–158 HGB, für Kapitalgesellschaften in §§ 262–274 AktG und §§ 66–75 GmbHG und für Genossenschaften in §§ 83–93 GenG geregelt.
Wissenschaft
Süßes ohne Reue
Wer auf Zucker verzichten will, greift häufig zu Lightprodukten mit Süßstoffen. Aber sind das tatsächlich gesündere Alternativen? von CAROLIN SAGE Unsere Beziehung zu Zucker ist ambivalent. Süßspeisen sind nicht nur fester Bestandteil unserer Ernährung, sondern auch unserer Kultur. Was wäre der Advent ohne Lebkuchen und...
Wissenschaft
Nervenzellen unserer Haut sind vielseitiger als gedacht
Mindestens 16 verschiedene Typen an Nervenzellen kommen in unserer Haut vor. Zusammen bilden sie den menschlichen Tast-, Temperatur- und Schmerzsinn. Doch entgegen der bisherigen Annahme ist nicht ein spezialisierter Zelltyp für Schmerz und ein anderer für Berührungen, Kälte oder Hitze verantwortlich – vielmehr reagieren die...