Lexikon
Liquidatiọn
Wirtschaft
die Auflösung eines Unternehmens durch Verkauf aller Vermögenswerte und Einzug aller Forderungen; häufig (bei Kapitalgesellschaften, nach vorheriger Insolvenz, bei Erbauseinandersetzungen u. a.) durch hierfür gerichtlich bestellte Liquidatoren vorgenommen. Für Personengesellschaften des Handelsrechts ist die Liquidation außerhalb des Insolvenzverfahrens in §§ 145–158 HGB, für Kapitalgesellschaften in §§ 262–274 AktG und §§ 66–75 GmbHG und für Genossenschaften in §§ 83–93 GenG geregelt.
Wissenschaft
Das weiße Gold
Milch war in den zurückliegenden rund 8000 Jahren ein wichtiger Treibstoff für die Entwicklung der Menschheit.
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Wissenschaft
Reine Kopfsache
Neue neuronale Techniken bauen Brücken zwischen Gehirn und Körper. Querschnittsgelähmte können ihre Arme und Hände wieder nutzen, und Menschen, die nicht mehr in der Lage sind zu sprechen, können wieder kommunizieren. von REINHARD BREUER Bill Kochevar war der erste Gelähmte, der seine Hand allein per Gedanken und Hightech steuern...