Lexikon
Liquidatiọn
Wirtschaft
die Auflösung eines Unternehmens durch Verkauf aller Vermögenswerte und Einzug aller Forderungen; häufig (bei Kapitalgesellschaften, nach vorheriger Insolvenz, bei Erbauseinandersetzungen u. a.) durch hierfür gerichtlich bestellte Liquidatoren vorgenommen. Für Personengesellschaften des Handelsrechts ist die Liquidation außerhalb des Insolvenzverfahrens in §§ 145–158 HGB, für Kapitalgesellschaften in §§ 262–274 AktG und §§ 66–75 GmbHG und für Genossenschaften in §§ 83–93 GenG geregelt.
Wissenschaft
Atemtrakt unterstützt Gleitflug bei Vögeln
Wenn Vögel durch die Luft gleiten, halten sie ihre Flügel teils über viele Stunden ausgebreitet. Eine spezielle Struktur ihres Atemtrakts hilft ihnen dabei, die erforderliche Muskelkraft zu reduzieren. Zwei luftgefüllte Säcke ziehen sich dafür bis zwischen die Flügelmuskeln und stabilisieren die ausgebreitete Haltung der Flügel....
Wissenschaft
Das molekulare Gedächtnis
Chemische Elemente bilden verschiedene stabile Isotope. Winzige Unterschiede in ihrer Verteilung sind wie ein Fingerabdruck und verraten viel über die Herkunft. So lässt sich etwa der Weg des Wassers verfolgen. von RAINER KURLEMANN Alexander Frank hat ein besonderes Verhältnis zu Seen. In diesem Herbst reist der Biologe zu drei...