Lexikon
Liquidatiọn
Wirtschaft
die Auflösung eines Unternehmens durch Verkauf aller Vermögenswerte und Einzug aller Forderungen; häufig (bei Kapitalgesellschaften, nach vorheriger Insolvenz, bei Erbauseinandersetzungen u. a.) durch hierfür gerichtlich bestellte Liquidatoren vorgenommen. Für Personengesellschaften des Handelsrechts ist die Liquidation außerhalb des Insolvenzverfahrens in §§ 145–158 HGB, für Kapitalgesellschaften in §§ 262–274 AktG und §§ 66–75 GmbHG und für Genossenschaften in §§ 83–93 GenG geregelt.
Wissenschaft
Ein Bluttest für das Chronische Erschöpfungssyndrom
Das Chronische Erschöpfungssymptom bedeutet für Betroffene oft eine extreme Einschränkung ihrer Lebensqualität, ist aber medizinisch bisher schwer zu diagnostizieren. Wegen der oft unspezifischen Symptome dauert es oft Monate bis Jahre, bis Patienten ihre Diagnose erhalten. Nun haben Forschende einen Bluttest entwickelt, der...
Wissenschaft
News der Woche 09.08.2024
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