Lexikon

Liquidatin

Wirtschaft
die Auflösung eines Unternehmens durch Verkauf aller Vermögenswerte und Einzug aller Forderungen; häufig (bei Kapitalgesellschaften, nach vorheriger Insolvenz, bei Erbauseinandersetzungen u. a.) durch hierfür gerichtlich bestellte Liquidatoren vorgenommen. Für Personengesellschaften des Handelsrechts ist die Liquidation außerhalb des Insolvenzverfahrens in §§ 145158 HGB, für Kapitalgesellschaften in §§ 262274 AktG und §§ 6675 GmbHG und für Genossenschaften in §§ 8393 GenG geregelt.
Wissenschaft

Das finstere Mittelalter

Es gab im Mittelalter verschiedene Leuchtmittel, doch sie waren eine Frage des Geldes. von Rolf Heßbrügge Das Bild vom finsteren Mittelalter hält sich hartnäckig, obwohl Historiker diese Zeit heute differenzierter sehen. Doch schon die Menschen der Renaissance grenzten sich mit der Wiederbelebung des Glanzes der Antike von den „...

Böden, Landwirtschaft
Wissenschaft

Bessere Böden

Weniger Chemie bei vergleichbaren Erträgen: Brasilien arbeitet mit der sogenannten regenerativen Landwirtschaft auf riesigen Flächen.

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