Lexikon
Römische Rechtsgrundsätze
Die Rechtswissenschaft ist die Kenntnis der göttlichen und menschlichen Dinge, die Wissenschaft dessen, was Recht und was Unrecht ist. Die Gebote des Rechts sind folgende: ehrenhaft leben, den Nächsten nicht schädigen und jedem das Seine zukommen lassen ...
Gegen das Gesetz handelt, wer tut, was das Gesetz verbietet. Es umgeht aber das Gesetz der, der zwar genau den Wortlaut des Gesetzes beachtet, sich aber um seinen Sinn herumdrückt ...
In den Fällen, wo wir kein geschriebenes Recht besitzen, muss man beachten, was durch Sitte und lange Gewohnheit eingeführt ist ...
Demjenigen obliegt es, den Beweis zu erbringen, der [etwas für die Rechtsprechung Maßgebliches] behauptet, nicht dem, der leugnet ...
In Zweifelsfällen ist immer die wohl wollendere Auslegung vorzuziehen ...
Eine Strafe wird nicht verhängt, außer wenn sie im Gesetz oder in irgendeiner Rechtsvorschrift für diese Straftat besonders angedroht ist ..."
Die vermessene und vermessende Welt
Als Knabe habe ich mit meinen Freunden über den Witz gelacht, in dem eine Fahrlehrerin ihrer Schülerin sagt, sie solle das Hindernis auf der Straße umfahren, wobei sie jedoch das Verb falsch betont – nämlich auf der ersten Silbe. Solch einen schönen Unterschied gibt es bei dem Wort „vermessen“ zwar nicht, man kann bei ihm […]...
Elfenbein aus der Retorte
Mit künstlichem Elfenbein lassen sich alte Kunstwerke restaurieren, ohne dass Elefanten dafür sterben müssen. Zudem könnte das neue Material bald auch im Fahrzeugbau zum Einsatz kommen. von ROLF HEßBRÜGGE Wer den karg eingerichteten Produktionsraum in Wien-Aspern betritt, kneift unwillkürlich die Augen zusammen. „Ich weiß, das...