Geschichte
Schleswig war im Mittelalter als Südjütland mit der dänischen Krone fest verbunden, doch erhielten die Schauenburger Grafen, die 1110/11 durch Herzog Lothar von Supplinburg schon mit Holstein belehnt worden waren, 1386 auch Schleswig.
1460 wurde
Christian I. von Dänemark zum Herzog von Schleswig und Grafen von Holstein-Stormarn gewählt; er musste den beiden Territorien im
Ripener Freiheitsbrief ihr Zusammenbleiben und ihre innere Selbständigkeit zusichern. Damit begann die bis 1864 währende Verbindung der Herzogtümer (Holstein wurde 1473 zum Herzogtum erhoben) mit Dänemark. 1490 und 1544 wurde das Land nach fürstlichem Erbrecht geteilt. Der Gegensatz zwischen den beiden regierenden Linien (Könige von Dänemark, Gottorfer Herzöge) warf die
Gottorfer Frage auf, die 1773 im Tauschvertrag von Zarskoje Selo zwischen Dänemark und Russland, auf dessen Zarenthron die ältere Gottorfer Linie gelangt war, gelöst wurde: Russland verzichtete auf seine Anteile in Holstein, Dänemark auf die Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst zugunsten einer Gottorfer Nebenlinie. Das nun wieder ungeteilte Schleswig-Holstein wurde Glied des dänischen Gesamtstaats. Umfassende Reformen brachten dem Bauerntum die soziale und wirtschaftliche Befreiung (Auflösung der Feldgemeinschaften, Aufhebung der Leibeigenschaft). 1815 wurde Holstein Mitglied des Deutschen Bundes, dem der dänische König als Herzog von Holstein angehörte.
Als Dänemark aus erbfolgerechtlichen Gründen Schleswig von Holstein zu trennen und völlig zu annektieren suchte, führte dies 1848 zur Erhebung der deutschen Bevölkerung Schleswig-Holsteins und zum 1. deutsch-dänischen Krieg (1848
–1850), der mit dem Sieg Dänemarks endete. Der Londoner Vertrag von 1852 regelte die Erbfolge
Streit um Schleswig
Streit um Schleswig
Nach dem Tod des dänischen König Friedrichs VII. gliederte Thronfolger König Christan IX. Schleswig an Dänemark an. Dagegen erhob der Erbprinz Friedrich v. Augustenburg Einspruch, dessen Vater unter Übergehung seines volljährigen Sohnes auf die Thronrechte verzichtet hatte. Der vom Deutschen Nationalverein einberufene, aus 491 Abgeordneten der deutschen Länderparlamente bestehende Frankfurter Abgeordnetentag stellte sich am 21. 12. 1863 auf seine Seite (Auszug):
Die wirksame Sicherung der Rechte Deutschlands an Schleswig-Holstein beruht unbedingt auf Loslösung der Herzogtümer von Dänemark. Der Tod Friedrichs VII. hat die Verbindung der Herzogtümer mit Dänemark gelöst. Der Londoner Vertrag vom 8. Mai 1852, ohne Zustimmung der Volksvertretung und der berechtigten Agnaten zu Stande gekommen, und vom Bund nicht anerkannt, begründet kein Thronfolgerecht Christians IX. in den Herzogtümern. Im Gang des Rechts ist Friedrich von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg zur Erbfolge berufen. Die Geltendmachung der Thronfolge des Herzogs Friedrich ist zugleich die Geltendmachung der Rechte Deutschlands an Schleswig-Holstein. Hieraus entspringt die Verpflichtung des deutschen Volkes, für seine verletzte Ehre, für sein gefährdetes Recht, für seine unterdrückten Stammesgenossen und ihren rechtmäßigen Fürsten jedes nötige Opfer zu bringen.
nach dänischen Wünschen. 1863 wurde durch eine neue dänische Verfassung Schleswig dem dänischen Königreich eingegliedert. Daraufhin kam es 1864 zum 2. deutsch-dänischen Krieg. Das unterlegene Dänemark musste im Wiener Frieden von 1864 die Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg an Österreich und Preußen abtreten. Ein Konflikt zwischen beiden Mächten über die Verwaltung der Herzogtümer löste den Deutschen Krieg von 1866 aus. Österreich musste im Prager Frieden auf seine Rechte verzichten; Schleswig-Holstein wurde preußische Provinz.
Nach dem 1. Weltkrieg entschied sich aufgrund einer vom Versailler Vertrag bestimmten Volksabstimmung 1920 in Nordschleswig und Teilen Mittelschleswigs die nördliche Zone für den Anschluss an Dänemark, die südliche für Deutschland.
Schleswig-Holstein gehörte zur britischen Besatzungszone und wurde 1946 ein eigenes Land. 1955 gaben die Bundesrepublik Deutschland und Dänemark „Grundsatzerklärungen“ über die demokratischen Rechte der beiderseitigen Minderheiten ab. Die Interessen der dänischen Minderheit in Schleswig-Holstein vertritt der
Südschleswigsche Wählerverband (SSW). Die führende Regierungspartei war 1950
–1988 und und 2005
–2012 die CDU. Ministerpräsidenten: 1946/1947 Theodor
Steltzer (CDU), 1947
–1949 Hermann
Lüdemann (SPD), 1949/1950 Bruno
Diekmann (SPD), 1950/1951 Walter
Bartram (CDU), 1951
–1954 Friedrich Wilhelm
Lübke (CDU), 1954
–1963 Kai-Uwe von
Hassel (CDU), 1963
–1971 Helmut
Lemke (CDU), 1971
–1982 Gerhard
Stoltenberg (CDU), 1982
–1987 Uwe
Barschel (CDU), 1987/1988 Henning
Schwarz (CDU), 1988
–1993 Björn
Engholm (SPD), 1993
–2005 Heide
Simonis (SPD), 2005
–2012 Peter Harry
Carstensen (CDU), seit 2012 Torsten
Albig (SPD).
Dänemark (Geschichte).