Lexikon

Stabilitạ̈ts- und Wachstumspakt

auf dem EU-Gipfel in Amsterdam am 17. 6. 1997 getroffene Übereinkunft der Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten, die eine dauerhafte Stabilitätsordnung der Finanzpolitik sicherstellen sollen. Anders als die Geldpolitik bleibt die Finanzpolitik auch nach dem Beginn der Währungsunion weiterhin in nationaler Verantwortung der einzelnen Mitgliedstaaten. Um in wirtschaftlich schwachen Phasen genügend Haushaltsspielraum zu haben, verpflichten sich die Mitglieder in dem Pakt, auf mittlere Sicht ausgeglichene Haushalte zu erreichen oder sogar Überschüsse zu erwirtschaften. Der im Maastrichter Vertrag geregelte Überwachungs- und Sanktionsmechanismus bleibt erhalten. Als Ergänzung dieser Mechanismen wurde ein Frühwarnsystem in Form von Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen beschlossen: Liegt bei einem Mitgliedstaat ein Budgetdefizit von über 3% vor, setzt ein kompliziertes Abstimmungsverfahren zwischen der EU-Kommission und dem Wirtschafts- und Finanzausschuss ein. Nach dem Verfahren erstellt die Kommission dem Ministerrat einen Bericht für den zu treffenden Beschluss. Außergewöhnliche Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle eines EU-Staates liegen, werden bei der Beurteilung der Finanzlage berücksichtigt; besteht jedoch kein Ausnahmetatbestand, muss der betroffene Mitgliedstaat innerhalb von vier Monaten wirksame Gegenmaßnahmen ergreifen. Falls der Staat dem nicht nachkommt, kann der Ministerrat als Sanktion eine unverzinsliche Einlage in Höhe von bis zu 0,5% des Bruttoinlandsprodukts des betreffenden Landes bei der Europäischen Zentralbank veranlassen. Bleibt das Haushaltsdefizit auch nach zwei Jahren oberhalb von 3%, wird aus der Einlage automatisch eine Geldbuße. Im Mai 1998 wurde eine Zusatzerklärung zum Stabilitäts- und Wachstumspakt verabschiedet, in der u. a. die Anwendung des Stabilitätspaktes bereits ab Juli 1998 festgelegt wurde.
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