Lexikon

Technischer Überwachungs-Verein

Abkürzung TÜV
als Selbstverwaltungseinrichtung der deutschen Wirtschaft in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts gegründeter, eingetragener Verein. Der TÜV ist unabhängig und neutral und hat den Zweck, Menschen, Umwelt und Sachgüter vor nachteiligen Auswirkungen der Technik zu schützen. Er ist durch Aufsichtsbehörden für zahlreiche Aufgaben der technischen Überwachung als Sachverständigen-Organisation amtlich anerkannt. Er führt Beratungen, Schulungen und Prüfungen durch für Hersteller und Betreiber technischer Anlagen und Geräte, für Behörden und für Privatpersonen. Der TÜV unterhält auch technische Prüfstellen für den Kfz-Verkehr.
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