Lexikon
Treu und Glauben
allgemeiner Rechtsgrundsatz, nach dem im Rechtsleben gegenseitiges Vertrauen geschützt, aber auch vorausgesetzt wird und seine Verletzung u. U. zum Rechtsverlust führt. Besonders schreiben §§ 157 und 242 BGB vor, dass Verträge so auszulegen bzw. Schuldverhältnisse so zu erfüllen sind, wie Treu und Glauben es erfordern. Wegen Verletzung von Treu und Glauben ist auch eine Rückwirkung von Gesetzen verboten. – Der Grundsatz von Treu und Glauben wird im schweizerischen Zivilrecht (Art. 2 Abs. 1 ZGB) ausdrücklich als Hauptgrundsatz des Rechts bezeichnet. – In Österreich enthält entsprechende Regelungen § 863 ABGB.
Wissenschaft
Freundschaft unter Affen
Verhaltensforscher interessieren sich sehr für das soziale Miteinander von Affen als nächste Verwandte des Menschen. Gute Bedingungen für ihre Beobachtungen bieten Parks wie der Affenberg Salem in der Nähe des Bodensees, wo halbwilde Berberaffen in natürlicher Umgebung leben. von CHRISTIAN JUNG Affen toben durchs Geäst, es knackt...
Wissenschaft
Ein Molekül voll Hoffnung
Die Corona-Impfungen haben die mRNA berühmt gemacht. Doch sie waren nur der Anfang. Künftig könnten die kleinen Moleküle seltene Erkrankungen heilen und die Prävention von Herzinfarkten revolutionieren. von EDDA GRABAR Frühsommer 2021. Es hätte für Christian Wawrzinek nicht besser laufen können – den Zahnmediziner, der mit seinem...