Lexikon

Treu und Glauben

allgemeiner Rechtsgrundsatz, nach dem im Rechtsleben gegenseitiges Vertrauen geschützt, aber auch vorausgesetzt wird und seine Verletzung u. U. zum Rechtsverlust führt. Besonders schreiben §§ 157 und 242 BGB vor, dass Verträge so auszulegen bzw. Schuldverhältnisse so zu erfüllen sind, wie Treu und Glauben es erfordern. Wegen Verletzung von Treu und Glauben ist auch eine Rückwirkung von Gesetzen verboten. Der Grundsatz von Treu und Glauben wird im schweizerischen Zivilrecht (Art. 2 Abs. 1 ZGB) ausdrücklich als Hauptgrundsatz des Rechts bezeichnet. In Österreich enthält entsprechende Regelungen § 863 ABGB.
HIV
Wissenschaft

Erster Schritt zur Impfung gegen HIV?

Trotz jahrzehntelanger Forschung gibt es bislang noch keinen Impfstoff gegen das humane Immundefizienz-Virus HIV. Nun haben vier Forschungsteams unabhängig voneinander an Rhesusaffen und Mäusen erste Erfolge auf dem Weg der Impfstoffentwicklung erzielt. Mit Hilfe einer Technik namens Keimbahn-Targeting griffen sie in die Reifung...

Knochen
Wissenschaft

Blutvergießen an der Tollense

Knapp 30 Jahre ist es her, dass an den Ufern der Tollense im heutigen Mecklenburg-Vorpommern ein pfeildurchbohrter Knochen gefunden wurde. In der Folgezeit trugen die Archäologen Überreste von etwa 140 Menschen zusammen. Die Untersuchungen ergaben: Sie sind etwa 3.300 Jahre alt. Doch was damals im Tollensetal geschah, ist bis...

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