Lexikon
Treu und Glauben
allgemeiner Rechtsgrundsatz, nach dem im Rechtsleben gegenseitiges Vertrauen geschützt, aber auch vorausgesetzt wird und seine Verletzung u. U. zum Rechtsverlust führt. Besonders schreiben §§ 157 und 242 BGB vor, dass Verträge so auszulegen bzw. Schuldverhältnisse so zu erfüllen sind, wie Treu und Glauben es erfordern. Wegen Verletzung von Treu und Glauben ist auch eine Rückwirkung von Gesetzen verboten. – Der Grundsatz von Treu und Glauben wird im schweizerischen Zivilrecht (Art. 2 Abs. 1 ZGB) ausdrücklich als Hauptgrundsatz des Rechts bezeichnet. – In Österreich enthält entsprechende Regelungen § 863 ABGB.
Wissenschaft
KI ermöglicht tragbares Navi für Blinde
Forschende haben ein tragbares Assistenzsystem entwickelt, das blinden und sehbehinderten Menschen die Navigation erleichtern kann. Es basiert auf einer künstlichen Intelligenz, die die Umgebung des Trägers per Brillen-Kamera überwacht, die visuellen Informationen in akustische Signale und Vibrationen übersetzt und den Träger...
Wissenschaft
Der Landwirtschaft geht ein Licht auf
Schnelleres Wachstum, besserer Geschmack und höhere Erträge – energiesparende LED-Beleuchtung macht in der modernen Landwirtschaft einiges möglich. von Rainer Kurlemann Pflanzen benötigen Licht zum Wachsen. Das klingt einfach, doch hinter diesem Satz versteckt sich eine komplizierte Physik, die beispielsweise im Ackerbau wichtig...