Lexikon
Treu und Glauben
allgemeiner Rechtsgrundsatz, nach dem im Rechtsleben gegenseitiges Vertrauen geschützt, aber auch vorausgesetzt wird und seine Verletzung u. U. zum Rechtsverlust führt. Besonders schreiben §§ 157 und 242 BGB vor, dass Verträge so auszulegen bzw. Schuldverhältnisse so zu erfüllen sind, wie Treu und Glauben es erfordern. Wegen Verletzung von Treu und Glauben ist auch eine Rückwirkung von Gesetzen verboten. – Der Grundsatz von Treu und Glauben wird im schweizerischen Zivilrecht (Art. 2 Abs. 1 ZGB) ausdrücklich als Hauptgrundsatz des Rechts bezeichnet. – In Österreich enthält entsprechende Regelungen § 863 ABGB.
Wissenschaft
Bessere Böden
Weniger Chemie bei vergleichbaren Erträgen: Brasilien arbeitet mit der sogenannten regenerativen Landwirtschaft auf riesigen Flächen.
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Wissenschaft
Bei Fieber hilft Wärme
Warum warme Kleidung und Wärmflasche selbst bei hohem Fieber empfehlenswert sind, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Wenn wir Fieber bekommen, ist das ein deutliches Zeichen dafür, dass unser Immunsystem schwer damit beschäftigt ist, irgendwo im Körper einen Infekt zu bekämpfen. Denn die dabei ablaufenden biochemischen Reaktionen...