Lexikon

Wappen

schildförmig umrandetes, farbiges, auf Fernwirkung berechnetes Zeichen für eine Person, Personengruppe oder Institution (Familien-, Stadt-, Staatswappen). Die Wappen entstanden in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts zur Kennzeichnung der in ihrer Rüstung unkenntlichen Ritter. Sie wurden bald erblich und wurden seit dem 13. Jahrhundert auch von nichtritterlichen Kreisen (Frauen, Geistliche, Bürger) übernommen. Auch Körperschaften (Städte, Bistümer, Klöster) nahmen seit dem 13. Jahrhundert Wappen an. Zunftwappen finden sich seit dem 14. Jahrhundert.
Wappen: Typen und Bestandteile
Wappen: Typen und Bestandteile
Der bevorzugte Träger des ritterlichen Wappenbildes war der Schild. Zweiter wesentlicher Bestandteil ist die (heraldische) Farbe. Um Fernwirkung zu erzielen, wurden wenige, gegensätzliche Farben verwendet. Bei der Färbung benutzte man „Metalle“: Gold (Gelb) und Silber (Weiß) und „Farben“: Rot, Blau, Grün und Schwarz, seltener Purpur und Braun. Ferner erforderte die gewünschte Fernwirkung eine großflächige Aufteilung der Schildfläche und eine strenge Stilisierung der dargestellten Figuren.
Wappen: gemeine Figuren
Wappen: gemeine Figuren
Gegenständliche Wappenbilder, die frei im Raum stehen
Die Wappenbilder werden eingeteilt in Heroldsbilder und gemeine Figuren. Auf dem Schild ruht der Helm mit der Helmzier. Statt des Helms wird bei Adelswappen vielfach eine Krone und bei geistlichen Wappen ein Pontifikalhut mit Quasten geführt. Die Päpste führen über dem Schild die Tiara. Zu dem heraldischen Helm gehört außer der Helmzier noch die Helmdecke. Sie ist aus dem Nackenschutz entstanden, den der Ritter zum Schutz gegen die Sonnenstrahlen trug.
Wappen: Vollwappen
Wappen: Vollwappen
Muster eines Vollwappens. Es zeigt die wesentlichen Bestandteile des Wappens.
Ein Wappen mit Helm, Helmzier und Helmdecke heißt Vollwappen. Die Annahme eines Familienwappens steht jedem frei; die Annahme eines Stadtwappens bedarf der staatlichen Genehmigung. Verheiratete Frauen haben das Recht, neben dem väterlichen Wappen das Wappen des Ehemannes zu führen (Allianzwappen).
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