Lexikon
Zeugnis
Recht
Bescheinigung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses, auf Verlangen auch über Leistung und Führung (§ 630 BGB, § 73 HGB, § 113 GewO). Das Zeugnis kann erst bei oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlangt werden, nach Kündigung u. U. ein Zwischenzeugnis. Das Zeugnis muss richtig sein, Klage auf Berichtigung ist möglich.
Ebenso in Österreich (§ 1163 ABGB; § 104 GewO u. a. arbeitsrechtliche Sondergesetze). In der Schweiz kann der Arbeitnehmer jederzeit ein Zeugnis verlangen, das sich auf Angaben über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses beschränken muss, wenn der Arbeitnehmer dies ausdrücklich wünscht (Art. 330a OR).
Wissenschaft
Fisch statt Kuh
Um die wachsende Weltbevölkerung satt zu bekommen, ist Fisch besser geeignet als Fleisch. Liefern könnten ihn Aquakulturen, deren Produktion in den letzten 50 Jahren global von 2 Millionen auf über 80 Millionen Tonnen gestiegen ist. von HARTMUT NETZ Im Vergleich zur Haltung von Hühnern, Rindern oder Schweinen ist die Fischzucht...
Wissenschaft
Aus Alt mach Neu
Vor zwanzig Jahren tobte eine erbitterte Diskussion um die Evolutionstheorie durch das Internet. Anlass war ein Artikel, den ein Herr Stephen C. Meyer in der Zeitschrift Proceedings of the Biological Society of Washington veröffentlicht hatte. Dessen Titel lautete „The origin of biological information and the higher taxonomic...
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Artikel aus dem Kalender
Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon
Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Wenn die Sonne in der Nase kitzelt
Drohnen für Profis
Zweierlei Maß
Wann ist Nd am Ende?
Geologie im Zeitraffer
KI-Sprachmodelle zeigen politisch linke Tendenzen