Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Zeuge:
Einist eigentlich jemand, der vor Gericht gezogen wurde. Das ist die ursprüngliche Bedeutung der erschlossenen germanischen WurzelSie wanderte als Verb in der althochdeutschen Formfür „durch Zeugnis beweisen“ ins Mittelhochdeutsche. Dort wurde aus dem Verbder.
Im juristischen Sinn sindPersonen, die tatsächliche Vorgänge wahrgenommen haben (im Gegensatz zu Sachverständigen) und darüber in einem Prozess aussagen. Außerdem müssen sie bei bestimmten Rechtsakten zur Kontrolle etwa alshinzugezogen werden. In einem Prozess muss gegebenenfalls jeder seinerzur Aussage nachkommen, es sei denn ihm steht einzu, wie beispielsweise Geistlichen, Anwälten oder Journalisten. Über den juristischen Zusammenhang hinaus kommt der Zeuge auch in dem Begriffvor, der eine Person bezeichnet, die bestimmte Vorgänge miterlebt hat und davon berichten kann.
Dieselbe sprachliche Wurzel wie Zeuge hat auch dasdas im 13. Jahrhundert in einer Erweiterungsform zualsauftaucht. Darunter versteht man wiederum juristisch die Aussage eines Zeugen, darüber hinaus aber auch jede Art der Bescheinigung einer Tatsache oder einer Leistung einschließlich ihrer Bewertung.
Im juristischen Sinn sindPersonen, die tatsächliche Vorgänge wahrgenommen haben (im Gegensatz zu Sachverständigen) und darüber in einem Prozess aussagen. Außerdem müssen sie bei bestimmten Rechtsakten zur Kontrolle etwa alshinzugezogen werden. In einem Prozess muss gegebenenfalls jeder seinerzur Aussage nachkommen, es sei denn ihm steht einzu, wie beispielsweise Geistlichen, Anwälten oder Journalisten. Über den juristischen Zusammenhang hinaus kommt der Zeuge auch in dem Begriffvor, der eine Person bezeichnet, die bestimmte Vorgänge miterlebt hat und davon berichten kann.
Dieselbe sprachliche Wurzel wie Zeuge hat auch dasdas im 13. Jahrhundert in einer Erweiterungsform zualsauftaucht. Darunter versteht man wiederum juristisch die Aussage eines Zeugen, darüber hinaus aber auch jede Art der Bescheinigung einer Tatsache oder einer Leistung einschließlich ihrer Bewertung.
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