4. 7. 2002 Deutschland
Der Bundestag ändert
das Stasi-Unterlagengesetz dahingehend ab, dass die Unterlagenbehörde
vor der Herausgabe von Akten prominenter Betroffener abwägen muss, ob
bei der Informationsbeschaffung Menschenrechte verletzt worden sind. Die Novelle
ist nach einem Urteil aus dem Jahr 2001 notwendig geworden, das die Herausgabe
der Akten über Altkanzler...