Das
lat.
cathedra bedeutet „Lehrstuhl“ und stammt vom
griech.
kathedra „Sitz, Stuhl“. Letzteres setzt sich zusammen aus
kata „herab, nieder“ und
hedra „Sitz“. Die
kathedra ist also ursprünglich „das, worauf man sich niedersetzt“. Im Kirchenbau war sie der herausgehobene Platz des Bischofs nahe dem Altar.
Das Wort, das später auf die bischöfliche Amtsvollmacht übertragen wurde, ist auch die Wurzel des Begriffs
Kathedrale, der eigentlich die Kirche eines Bischofssitzes (
ecclesia cathedralis) bezeichnet.
Ex cathedra heißt im wörtlichen Sinne „vom Lehrstuhl aus“; lat.
ex bedeutet „(her)aus“. Im Mittelalter und in der Reformationszeit bezog sich die Wendung allgemein auf päpstliche Entscheidungsrechte. Papst Pius IX. definierte 1870, dass ein
ex cathedra gesprochenes Wort des Papstes als unfehlbare Lehrentscheidung auch ohne die Zustimmung der Gesamtkirche gültig ist. Seitdem hat es nur eine einzige Lehrentscheidung ex cathedra gegeben: das 1950 von Papst Pius XII. verkündete Dogma von der leiblichen Aufnahme Marias in den Himmel.