Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

einweisen

ein|wei|sen
V.
177, hat eingewiesen; mit Akk.
jmdn. (in etwas) e.
1.
jmdn. mit etwas bekannt machen und ihm erklären, was er zu tun hat;
jmdn. in eine neue Arbeit, Tätigkeit e.; jmdn. in ein Amt e.; Herr X wird Sie e.
2.
veranlassen, dass jmd. an eine Stelle gebracht wird, jmdn. an einem Ort unterbringen;
jmdn. in ein Krankenhaus; Flüchtlinge in ein Lager e.
3.
jmdn. durch Zeichen veranlassen, an eine Stelle zu fahren;
jmdn. in einen Parkplatz, in eine Parklücke e.
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