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Scoring

Sind Sie kreditwürdig?

Sie brauchen Geld - für ein neues Auto oder das Traumhaus im Grünen? Der nächste Weg führt sie sicher zur Bank und diese wiederum prüft zuerst ihre Kreditwürdigkeit.

Nach welchen Kriterien entscheidet das Kreditinstitut eigentlich, ob Sie die gewünschte Geldmenge bekommen oder nicht? Hier kommt die SCHUFA („Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“) ins Spiel. Die SCHUFA verfügt über die Daten von 59 Millionen Bundesbürgern. Bei der SCHUFA laufen Informationen über Kredite, Kreditkartennutzungen, Konten, Alter und Adresse etc. zusammen und werden hauptsächlich von Banken geliefert.

Die SCHUFA berechnet nun die „Kreditwürdigkeit“ mit dem so genannten „Scoring“, einem standardisierten statistischem Verfahren. Um einen „Score“ zu berechnen werden im ersten Schritt die Daten aller Bürger durchforstet, die in den vergangenen 15 Monaten einen Kredit „platzen“ ließen. Nach Überprüfung weiterer streng geheimer Merkmale werden abschließend Punkte zwischen 1 und 1000 vergeben. Je höher die Punktzahl, desto höher auch die Kreditwürdigkeit des Kunden. Es werden immer nur die letzten 15 Monate berücksichtigt, deshalb ist das Verfahren dynamisch

Und was sagen die Datenschützer dazu? Sie fordern, dass die SCHUFA dem Verbraucher den jeweils an den anfragenden Vertragspartner übermittelten Score und die Berechnungsgrundlage bekannt gibt. Diese Forderung wird jedoch bislang von der SCHUFA mit der Begründung der Wahrung des Geschäftsgeheimnisses abgelehnt.

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