[das; griechisch]
starre Teile des Tierkörpers, die das Stützgerüst bilden und häufig gestaltbestimmend sind. Außenskelette kommen in Form von Panzern oder Schalen bei verschiedenen Tiergruppen vor, vor allem bei Gliederfüßern und Weichtieren; Innenskelette haben vor allem die Wirbeltiere und die Stachelhäuter.
Das Skelett der Wirbeltiere besteht aus dem Knochengerüst, das durch einen Bänderapparat zusammengehalten wird und gleichzeitig Festigkeit und hohe Elastizität besitzt. Es gliedert sich in das biegsame Achsenskelett des Körperstamms und die gelenkig damit verbundenen Gliedmaßen, die in zwei Gliedmaßengürteln, dem Schultergürtel und dem Beckengürtel, aufgehängt sind. - Bei den Knorpelfischen ist das Skelett rein knorplig, bei den höheren Wirbeltieren verknöchert; unter den Knochen unterscheidet man Röhrenknochen und platte Knochen.
Das Knochengerüst des Menschen setzt sich zusammen aus Schädel- und Kopfknochen, Wirbeln und Brustkorbknochen, dazu den Gliedmaßengürteln und den Gliedmaßen. Im Einzelnen enthalten das Kopfgerüst: 15 Schädel- und 18 Gesichtsknochen; die Wirbelsäule: 7 Hals-, 12 Brust- und 5 Lendenwirbel; der Brustkorb: 1 Brustbein, auf beiden Seiten je 12 Rippen; der Schultergürtel: 2 Schlüsselbeine und 2 Schulterblätter; die Arme: je 1 Oberarmknochen, Elle, Speiche, 8 Handwurzelknochen, 5 Mittelhandknochen, 5 Grund-, 4 Mittel- und 5 Endglieder der Finger auf jeder Seite (der Daumen hat kein Mittelglied); der Beckengürtel: 2 Hüftknochen, Kreuzbein mit Steißbein; die Beine: je 1 Oberschenkelknochen, Kniescheibe, Schien- und Wadenbein, 7 Fußwurzelknochen, 5 Mittelfußknochen, 5 Grund-, 4 Mittel- und 5 Endglieder der Zehen (die große Zehe hat kein Mittelglied).