Storno nennt man auch Rückbuchung bzw. Stornobuchung. Storno ist die Aufhebung einer unrichtigen Buchung durch Einsetzen des Betrags auf der Gegenseite des Kontos. Eine unrichtige Buchung darf nicht durch Streichung oder Ausradieren unleserlich gemacht werden.
Banken haben nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen das Recht (Stornorecht), unrichtige Gutschriften (z. B. wegen Irrtum, Übermittlungsfehler) bzw. Belastungen (Schecks oder Lastschriften) ohne Deckung rückgängig zu machen – also zu stornieren.
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Weitere Artikel aus dem Wahrig Synonymwörterbuch
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Wie Wärmepumpen das Stromnetz schonen
Ab durch die Röhre
Die Babylonier und der Mond
Bakterien – zum Fressen gern
Lunarer Begleitservice
Signale aus der Tiefe