Wahrig Herkunftswörterbuch

1. Vorwurf

das
frühnhd.
Substantiv Vorwurf im Sinne von „Beschuldigung, Tadel“ wurde im 16. Jh. aus dem Verb
vorwerfen
(
mhd.
vürwerfen,
ahd.
furiwerfan „vor jmdn. od. etwas werfen“) abgleitet, das selbst erst ein Jahrhundert zuvor die dem Substantiv zugrundeliegende übertragene Bedeutung „jmdm. etwas tadelnd vorhalten“ erhielt; 2. Vorwurf
2. Vorwurf
im Sinne von „Gegenstand künstlerischer oder wissenschaftlicher Bearbeitung“ beruht dieses Substantiv (
mhd.
vürwurf) auf einer im 14. Jh. erfolgten Lehnübersetzung zu
lat.
obiectum „Gegenstand“, Objekt
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