Wahrig Herkunftswörterbuch
1. Vorwurf
das
frühnhd.
Substantiv Vorwurf im Sinne von „Beschuldigung, Tadel“ wurde im 16. Jh. aus dem Verbvorwerfen
(mhd.
vürwerfen,ahd.
furiwerfan „vor jmdn. od. etwas werfen“) abgleitet, das selbst erst ein Jahrhundert zuvor die dem Substantiv zugrundeliegende übertragene Bedeutung „jmdm. etwas tadelnd vorhalten“ erhielt; → 2. Vorwurf2. Vorwurf
im Sinne von „Gegenstand künstlerischer oder wissenschaftlicher Bearbeitung“ beruht dieses Substantiv (
mhd.
vürwurf) auf einer im 14. Jh. erfolgten Lehnübersetzung zulat.
obiectum „Gegenstand“, → Objekt
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