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Kündigung von Verträgen mit Fitness-Centern

Rechtsgrundlagen: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Marc Fritzler

Verbraucherrechte

Fitness-Center und Sportstudios brauchen sich über mangelnde Nachfrage nicht zu beklagen. Nicht selten versuchen die Studios aber, ihre Kunden mit langen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen länger an sich zu binden, als diesen lieb ist.

Vertragsgestaltung

Entscheidend für die Kündigung ist, ob der Vertrag individuell ausgehandelt wurde oder vorformuliert ist. An individuelle Vereinbarungen ist der Kunde auch dann gebunden, wenn sie für ihn zum Nachteil sind etwa eine zweijährige Laufzeit. Werden hingegen nur verschiedene Alternativen auf einem Vertragsformular angekreuzt oder handschriftlich eingetragen, dann handelt es sich nicht um einen individuellen Vertrag, sondern um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Und diese unterliegen den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Somit haben Verbraucher bei den AGB wesentlich bessere Karten, wenn sie aus einem Vertrag aussteigen wollen.

Grundlaufzeiten

Welche Grundlaufzeiten eines Vertrages rechtlich nicht zu beanstanden sind, darüber scheiden sich die Gerichte. Sechs bis zwölf Monate gelten in der Regel als unbedenklich. Sind die Laufzeiten länger, hat der Kunde gute Chancen, vorzeitig den Vertrag kündigen zu dürfen. Denn wenn die Klausel über die Grundlaufzeit unwirksam ist, dann läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit mithin ist er unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen jederzeit kündbar.

Verlängerung

Anlass zum Ärger bieten häufig die Klauseln über die automatischen Verlängerungen, wenn der Kunde den Vertrag mit dem Fitness-Studio nicht fristgemäß kündigt. Eine sechsmonatige Verlängerung hat der Bundesgerichtshof 1996 als zulässig angesehen, längere Zeiträume halten die Gerichte in der Regel jedoch für unzumutbar.

Kündigungsfristen

Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, dann können Kunden ihn jederzeit kündigen. Sind die Laufzeiten bestimmt und rechtmäßig, kann der Kunde vor Ablauf nicht aussteigen. Es sei denn, seine Lebensumstände ändern sich unvorhergesehen gravierend aufgrund eines Umzugs in eine andere Stadt oder Krankheit: Dann ist eine außerordentliche Kündigung möglich. In jedem Fall sind jedoch die gesetzlichen Kündigungsfristen zu wahren. Fristen von mehr als einem Monat, wie sie manche Fitness-Studios in ihr Kleingedrucktes schreiben, sind nach der bisherigen Rechtsprechung unwirksam.

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