Lexikon
Dụma
Politik
[
die; russisch, „Gedanke“
]in Russland allgemein Bezeichnung für beratende Versammlungen und gewählte Volksvertretungen; heute bezeichnet Duma oder Staatsduma ((Gossudarstwennaja Duma) meist die erste Kammer (Volkskammer) des Parlaments der Russischen Föderation im Gegensatz zur zweiten Parlamentskammer, dem Föderationsrat. Sie wurde durch die neue Verfassung von 1993 etabliert. Die Staatsduma (Legislaturperiode 4 Jahre, künftig 5 Jahre) setzt sich aus 450 Abgeordneten zusammen. Bis Dezember 2003 wurde die eine Hälfte von ihnen nach Listen, die andere direkt gewählt. Seit 2007 werden sie ausschließlich nach dem Verhältniswahlrecht über Parteilisten gewählt. Die Staatsduma hat im russischen System eine vergleichsweise schwache Stellung gegenüber dem Präsidenten. Sie muss dem vom Präsidenten ernannten Regierungschef zustimmen. Im Gesetzgebungsverfahren kommt der Staatsduma das Übergewicht zu. Einfache Gesetze werden von der Staatsduma mit absoluter Mehrheit beschlossen und kommen dann zustande, wenn der Föderationsrat mit absoluter Mehrheit zustimmt oder sich binnen 14 Tagen nicht mit der Vorlage befasst; eine Befassungspflicht besteht nur für Finanz-, Vertrags- und Grenzgesetze. Lehnt der Föderationsrat die Vorlage ab, wird ein Vermittlungsverfahren eingeleitet, nach dessen Scheitern die Staatsduma das Gesetz mit Zweidrittelmehrheit trotzdem beschließen kann. Bestimmte Materien müssen durch das Verfassungsgesetz geregelt werden, das in der Staatsduma einer Zweidrittelmehrheit und im Föderationsrat einer Dreiviertelmehrheit bedarf. – Historisch sind die Bojarenduma (Bojar) und die Reichsduma.
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