Lexikon

Garantie

Staatsrecht
die in der Verfassung enthaltene Gewährleistung bestimmter Einrichtungen (institutionelle Garantie) wie Selbstverwaltung, Berufsbeamtentum, aber auch Familie und Ehe. Die Bedeutung dieser Gewährleistung besteht darin, dass die Gesetze Einzelheiten dieser Einrichtungen zwar ändern, die Institutionen selbst aber nicht aufheben bzw. beseitigen können.
Mann, Universum, klein
Wissenschaft

Kontroverse Quantenrealität

Gespenstische zeitlose Beziehungen regieren das Universum – und stellen die Existenz der gewohnten Welt grundsätzlich infrage. von RÜDIGER VAAS Der österreichische Teilchenphysiker Reinhold Bertlmann hatte seit seiner Studentenzeit die Angewohnheit, stets zwei Socken unterschiedlicher Farbe zu tragen. Bog er um eine Ecke, sah ein...

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Wissenschaft

Triumph des Möglichen

Als Galileo Galilei seine Idee eines Buches der Natur verkündete, das in der Sprache der Geometrie verfasst sein müsse, machte er Gott zu einem Mathematiker, und viele denkende Menschen stimmten ihm zu. Sie stimmten ihm erst recht zu, nachdem Isaac Newton die Kräfte zwischen Massen mithilfe einer Formel – einem Naturgesetz in...

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