Lexikon

Gläubiger

derjenige, der kraft eines Schuldverhältnisses eine Leistung des Schuldners fordern kann (§ 241 BGB).
Österreich:
§ 813 ABGB. Auch das
schweizerische
Zivilrecht verwendet den Begriff Gläubiger.
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Wissenschaft

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Da Informationen für unsere Gesellschaft immer wichtiger werden, wächst gleichzeitig die Gefahr durch Desinformation, zu der auch die bekannten „alternativen Fakten“ gehören. Eine Professorin für die Philosophie der Wissenschaft – Cailin O´Connor – und ein Professor für Logik – James Owen Weatherall –, die beide in Kalifornien...

Wissenschaft

Das molekulare Gedächtnis

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