Lexikon

Koalitin

Rechtssoziologie
eine zwischen dem Staat u. dem Individuum stehende Vereinigung, die eine nicht mehr individuelle, aber noch nicht staatliche Rechtsmacht ausübt. Gesellschaftl. Kräfte u. ihre organisierten Inhaber bewegen sich zwar weithin noch in den Formen des Privatrechts (z. B. Gewerkschaften als nicht eingetragene Vereine nach § 54 BGB), nehmen aber öffentl. Aufgaben u. Funktionen wahr, z. B. den Abschluss von Tarifverträgen. Derartige „intermediäre Kräfte“ nehmen eine weit gehende Selbstverantwortung, Selbstgesetzgebung (Autonomie) u. Selbstverwaltung für sich in Anspruch mit hieraus folgender Beschränkung der Staatsaufsicht, die gegenüber den Koalitionen im Arbeitsleben (Tarifvertragspartnern) sogar völlig entfällt.
J. H. Kaiser, Die Repräsentation organisierter Interessen. 21978.
Higgs
Wissenschaft

Higgs-Hilfe für den Urknall?

Die Physik des Makrokosmos hängt eng mit der des Mikrokosmos zusammen. Das könnte erklären, warum unser Universum groß und gleichförmig wurde. von RÜDIGER VAAS Zeit ist relativ. Und die Urzeit des Universums ist nicht einfach vergangen, sondern immer noch präsent: zum Beispiel in jedem Kubikzentimeter Weltraum. Darin gibt es...

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Wissenschaft

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