Lexikon
Koalitiọn
Rechtssoziologie
eine zwischen dem Staat u. dem Individuum stehende Vereinigung, die eine nicht mehr individuelle, aber noch nicht staatliche Rechtsmacht ausübt. Gesellschaftl. Kräfte u. ihre organisierten Inhaber bewegen sich zwar weithin noch in den Formen des Privatrechts (z. B. Gewerkschaften als nicht eingetragene Vereine nach § 54 BGB), nehmen aber öffentl. Aufgaben u. Funktionen wahr, z. B. den Abschluss von Tarifverträgen. Derartige „intermediäre Kräfte“ nehmen eine weit gehende Selbstverantwortung, Selbstgesetzgebung (Autonomie) u. Selbstverwaltung für sich in Anspruch mit hieraus folgender Beschränkung der Staatsaufsicht, die gegenüber den Koalitionen im Arbeitsleben (Tarifvertragspartnern) sogar völlig entfällt.
J. H. Kaiser, Die Repräsentation organisierter Interessen. 21978.
Wissenschaft
»Eine einzige Studie liefert selten Gewissheit«
Ernährungswissenschaftlerin Viktoria Mathies erklärt, wie Ernährungsstudien aufgebaut sind und welche Informationen sich aus ihnen gewinnen lassen. Das Gespräch führte CAROLIN SAGE Frau Mathies, welche Arten von Ernährungsstudien gibt es? Zum einen gibt es Beobachtungsstudien. Zu ihnen gehören Kohortenstudien, die in der Regel...
Wissenschaft
Ein verletzlicher Schutzschild
Meteoriten, kosmische Strahlung und abstürzende Satelliten – noch bietet unsere Lufthülle weitreichenden Schutz vor Gefahren aus dem Weltall. Doch sie ist fragil und muss ihrerseits geschützt werden. Von THORSTEN DAMBECK Der 15. Februar 2013 begann im russischen Ural für viele Menschen mit einem Schock: Ein greller Blitz...