Lexikon
Notstand
Strafrecht
eine gegenwärtige Gefahr für rechtlich geschützte Interessen, die nur durch die Verletzung der rechtlich geschützten Interessen eines anderen abgewendet werden kann. Die Notstandslage kann im Strafrecht sowohl Rechtfertigungsgrund als auch bloßer Entschuldigungsgrund sein (§ 34 ff. StGB). – Grundsätzlich ähnliche Regelung des entschuldigenden Notstands in der Schweiz (Art. 34 StGB) und Österreich (§ 10 StGB); 3. Aussage- oder Eidesnotstand: Eidesdelikt.
Wissenschaft
Der Versteinerte Wald
Eine Fossilienlagerstätte in Chemnitz gibt Paläontologen einzigartige Einblicke in die Welt vor 291 Millionen Jahren.
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Wissenschaft
Rheuma in jungen Jahren
Rheuma ist keine reine Alterskrankheit. In Deutschland sind Zehntausende Kinder und Jugendliche betroffen. Weil die Symptome vielfältig sind, ist die Erkrankung schwierig zu erkennen. von SIGRID MÄRZ So hatte sich Louisa den Freitagnachmittag nicht vorgestellt. Gerade noch feierte die 15-Jährige gemeinsam mit anderen Jugendlichen...