Lexikon
Notstand
Strafrecht
eine gegenwärtige Gefahr für rechtlich geschützte Interessen, die nur durch die Verletzung der rechtlich geschützten Interessen eines anderen abgewendet werden kann. Die Notstandslage kann im Strafrecht sowohl Rechtfertigungsgrund als auch bloßer Entschuldigungsgrund sein (§ 34 ff. StGB). – Grundsätzlich ähnliche Regelung des entschuldigenden Notstands in der Schweiz (Art. 34 StGB) und Österreich (§ 10 StGB); 3. Aussage- oder Eidesnotstand: Eidesdelikt.
Wissenschaft
Besser vorbereitet
Die Gefahr einer nächsten Pandemie ist stets präsent. Was Wissenschaftler tun, damit gefährliche Erreger frühzeitig erkannt werden. von RAINER KURLEMANN Einmal in der Woche bringt die Paketpost gekühlte Gefäße mit einer trüben Brühe in das Labor von Emanuel Wyler. Der Wissenschaftler am Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin...
Wissenschaft
Alkoholkonsum bei Tieren häufiger als gedacht?
Torkelnde Elefanten, unkoordinierte Affen und desorientierte Elche – im Internet kursieren zahlreiche Videos von betrunkenen Tieren. Dennoch galt Alkoholkonsum im Tierreich bislang eher als eine Ausnahme. Eine neue Studie argumentiert nun, dass Ethanol seit Jahrmillionen in den meisten Ökosystemen natürlich vorkommt, vor allem in...