Lexikon
Notstand
Strafrecht
eine gegenwärtige Gefahr für rechtlich geschützte Interessen, die nur durch die Verletzung der rechtlich geschützten Interessen eines anderen abgewendet werden kann. Die Notstandslage kann im Strafrecht sowohl Rechtfertigungsgrund als auch bloßer Entschuldigungsgrund sein (§ 34 ff. StGB). – Grundsätzlich ähnliche Regelung des entschuldigenden Notstands in der Schweiz (Art. 34 StGB) und Österreich (§ 10 StGB); 3. Aussage- oder Eidesnotstand: Eidesdelikt.
Wissenschaft
Erster Schritt zur Impfung gegen HIV?
Trotz jahrzehntelanger Forschung gibt es bislang noch keinen Impfstoff gegen das humane Immundefizienz-Virus HIV. Nun haben vier Forschungsteams unabhängig voneinander an Rhesusaffen und Mäusen erste Erfolge auf dem Weg der Impfstoffentwicklung erzielt. Mit Hilfe einer Technik namens Keimbahn-Targeting griffen sie in die Reifung...
Wissenschaft
Wer ist der bessere Möbelschlepper – Mensch oder Ameise?
Ameisen sind für ihr kollektives, koordiniertes Trageverhalten und ihre Intelligenz bekannt. Aber sind sie einzeln oder in der Gruppe schlauer? Das haben Forscher in einem Experiment getestet. Demnach finden Ameisen als Kollektiv bessere Lösungen für ein Problem als alleine. Sie manövrieren einen sperrigen Gegenstand effektiver...