Lexikon

Patrn

Recht
der Herr im Verhältnis zu seinen Freigelassenen und Schutzbefohlenen; Schutzherr über Klienten oder Freigelassene, die er z. B. vor Gericht vertrat. Auch Städte und Provinzen wählten sich vielfach einen Patron, meist einen römischen Senator, dem als erbliches Ehrenamt die Verteidigung ihrer Interessen in Rom oblag.
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Wissenschaft

Von Farben, Flecken und wichtigen Fragen

Oft heißt es in der Wissenschaft: Wichtiger als Antworten zu finden, ist es, die richtigen Fragen zu stellen. Denn nur die richtigen Fragen ebnen den Weg zu echten Antworten – indem sie Tür und Tor zu klaren Experimenten öffnen, deren Resultate zu wichtigen neuen Erkenntnissen führen. Doch genau darin liegt der entscheidende...

KI als Psychotherapeut
Wissenschaft

ChatGPT als Psychotherapeut?

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