Lexikon
Patrọn
Recht
der Herr im Verhältnis zu seinen Freigelassenen und Schutzbefohlenen; Schutzherr über Klienten oder Freigelassene, die er z. B. vor Gericht vertrat. Auch Städte und Provinzen wählten sich vielfach einen Patron, meist einen römischen Senator, dem als erbliches Ehrenamt die Verteidigung ihrer Interessen in Rom oblag.
Wissenschaft
Entscheidend ist, was hinten rauskommt
Es ist Sommer, unser Essen wird immer bunter, Obst und Gemüse übertreffen sich in ihrer Farbenpracht, und die Tafeln auf Grillfesten wirken wie barocke Gemälde. Wir lassen es uns schmecken, verdauen die Köstlichkeiten und scheiden aus, was übrig bleibt. Währenddessen passiert allerdings etwas Bemerkenswertes: denn egal wie...
Wissenschaft
Inferno in Deutschlands Urzeit
Die Erde wurde immer wieder von verheerenden Kleinplaneten getroffen. In Süddeutschland gibt es sogar zwei geologisch junge Krater. Sind sie gleichzeitig entstanden? von THORSTEN DAMBECK Als ein mächtiger Planetoid auf das heutige Süddeutschland stürzte, lebten dort keine Menschen. Die Narben des Einschlags sind nach fast 15...
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