Lexikon

Post

[
italienisch
]
dem Gemeinwohl dienende, häufig staatlich betriebene Einrichtung zur Beförderung von Nachrichten, Kleingütern und Personen sowie zur Durchführung von Geldverkehr und Urkundgeschäften.
In den antiken Großreichen dienten postähnliche Einrichtungen nur den Sonderbedürfnissen des Staates, ähnlich wie die Botenposten der mittelalterlichen Fürsten, Städte und Klöster. Anfang des 16. Jahrhunderts entstanden durch die kaiserlichen Generalpostmeister des Hauses von Thurn und Taxis Postverbindungen im eigentlichen Sinn, die 1516 für die öffentliche Benutzung freigegeben wurden. Später entwickelten sich auch Länderposten, doch der Postbetrieb blieb bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts stark zersplittert. Die Vereinheitlichung brachten in Deutschland der Deutsch-Österreichische Postverein (1850), die Post des Norddeutschen Bundes (1868) und endlich die 1871 geschaffene Reichspost. Die Postgeschäfte in der Bundesrepublik Deutschland besorgte bis 1994 die Deutsche Bundespost, seitdem werden die Aufgaben von der Deutschen Post AG, der Deutschen Postbank AG und der Deutschen Telekom sowie von privaten Anbietern wahrgenommen.
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