Lexikon

Rang

Recht
das Verhältnis eines Grundstücksrechts zu anderen Rechten an dem gleichen Grundstück; z. B. gibt es erst-, zweit-, drittrangige usw. Hypotheken. Der Rang hat seine Bedeutung insbesondere in der Zwangsversteigerung, wo die Befriedigung entsprechend dem Rang erfolgt. Das Rangverhältnis unter mehreren Rechten, mit denen ein Grundstück belastet ist, bestimmt sich, wenn die Rechte in derselben Abteilung des Grundbuchs eingetragen sind, nach der Reihenfolge der Eintragungen (§§ 879, 880 BGB).
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