Lexikon
Rechtsstaat
ein Staat, dessen Aufgabe auf die Verwirklichung der Rechtsidee und damit auf Rechtssicherheit, Vertrauensschutz und eine möglichst allseits befriedigende Ordnung der zwischenmenschlichen Beziehungen, notfalls unter Anwendung von Zwang, gerichtet ist (sog. materieller Rechtsstaat); Gegensatz: Machtstaat. Neuerdings wird dem liberalen, den Bürger vor staatlichen Eingriffen schützenden Rechtsstaat der soziale Rechtsstaat, auch Bürgerschaftsstaat (Bürgerrechtsschutzstaat), gegenübergestellt, der selbst aktiv zum Wohlergehen seiner Bürger beitragen soll.
Wissenschaft
Vorstoß in die Hölle
Drei Raumsonden sollen bald die Rätsel der Venus lösen. Eine neue Studie lässt vermuten, dass unsere Nachbarwelt bis heute vulkanisch aktiv ist. von RÜDIGER VAAS Die Venus wird oft als Schwester der Erde bezeichnet, weil sie ähnlich groß ist und eine dichte Atmosphäre über felsigem Grund hat. Sie war das erste Ziel...
Wissenschaft
Wiederauferstehung der Tiere
Als Mammut und Beutelwolf ausstarben, hinterließen sie Lücken im Ökosystem. Mit moderner Genchirurgie könnten Forscher Nachbildungen erschaffen.
Der Beitrag Wiederauferstehung der Tiere erschien zuerst auf...
Weitere Artikel aus dem Kalender
Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek
Weitere Lexikon Artikel
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Weitere Artikel aus den Daten der Weltgeschichte
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
DNA-Computer speichert und verarbeitet Daten
Aufgeschäumt
Geothermie hat Zukunft!
Programmierbare Bakterienkiller
Die bewegte Erde
Sieg über Rheuma in Reichweite