Lexikon

Rechtsstaat

ein Staat, dessen Aufgabe auf die Verwirklichung der Rechtsidee und damit auf Rechtssicherheit, Vertrauensschutz und eine möglichst allseits befriedigende Ordnung der zwischenmenschlichen Beziehungen, notfalls unter Anwendung von Zwang, gerichtet ist (sog. materieller Rechtsstaat); Gegensatz: Machtstaat. Neuerdings wird dem liberalen, den Bürger vor staatlichen Eingriffen schützenden Rechtsstaat der soziale Rechtsstaat, auch Bürgerschaftsstaat (Bürgerrechtsschutzstaat), gegenübergestellt, der selbst aktiv zum Wohlergehen seiner Bürger beitragen soll.
Phononen, Glasfaserband
Wissenschaft

Kalter Schall

Mit einer neuen Technik lassen sich Schallwellen in Glasfaserkabeln stark abkühlen – eine Zukunftsoption für die Quantentechnologie. von DIRK EIDEMÜLLER Es war eine riesige Überraschung, als mit den Forschungsarbeiten von Max Planck und Albert Einstein vor rund 120 Jahren klar wurde, dass Licht nicht nur einen Wellen-, sondern...

Griechen, Ton
Wissenschaft

Die alten Griechen sind noch älter

Ein Archäologe aus Wien und ein deutscher Kernphysiker eichen die Chronologie der Antike neu. von ROLF HEßBRÜGGE Stefanos Gimatzidis sitzt in seinem Wiener Büro, trinkt einen Schluck Tee und hält kurz inne. Dann verrät er: „Ein guter Bekannter von mir, der Professor der Klassischen Archäologie an der Uni Montreal ist, hat mich...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon