Lexikon
Rechtsstaat
ein Staat, dessen Aufgabe auf die Verwirklichung der Rechtsidee und damit auf Rechtssicherheit, Vertrauensschutz und eine möglichst allseits befriedigende Ordnung der zwischenmenschlichen Beziehungen, notfalls unter Anwendung von Zwang, gerichtet ist (sog. materieller Rechtsstaat); Gegensatz: Machtstaat. Neuerdings wird dem liberalen, den Bürger vor staatlichen Eingriffen schützenden Rechtsstaat der soziale Rechtsstaat, auch Bürgerschaftsstaat (Bürgerrechtsschutzstaat), gegenübergestellt, der selbst aktiv zum Wohlergehen seiner Bürger beitragen soll.
Wissenschaft
Einfangen und einsperren
Weltweit haben Forscher Techniken entwickelt, um CO2 einzufangen und dauerhaft zu binden. In Deutschland waren sie bislang verpönt, doch auch hier soll nun der rechtliche Rahmen für ihren Einsatz geschaffen werden. von HARTMUT NETZ Die klimaneutrale Zukunft der Zementindustrie beginnt in Brevik, 150 Kilometer südlich der...
Wissenschaft
Künstliche Intelligenz in der Sackgasse
Die Anbieter der aktuell leistungsstärksten KI-Modelle arbeiten derzeit auf ein großes Ziel hin: Artificial General Intelligence (AGI), zu Deutsch „Künstliche Allgemeine Intelligenz“. Es gibt zwar keine einheitliche Definition dafür, welche Anforderungen eine Künstliche Intelligenz erfüllen muss, um als AGI gelten zu können. Aber...