Lexikon
Standrecht
Völkerrecht
im Kriegsfall sowohl gegenüber der Bevölkerung des besetzten Gebiets (jedenfalls am Anfang einer Besetzung) als auch gegenüber Kriegsgefangenen und gegenüber Angehörigen der eigenen Streitkräfte im Rahmen der hierfür erlassenen Vorschriften geltendes verschärftes Strafrecht und vereinfachtes Strafverfahren. Insofern gibt es nach dem Recht aller Kriegführenden ein legales standgerichtliches Verfahren. Da aber diese Vorschriften nicht immer eingehalten werden, untersagt die Genfer Kriegsgefangenen-Konvention von 1949 die Anwendung standgerichtlicher Verfahren gegenüber Kriegsgefangenen. Die Genfer Konvention von 1949 über den Schutz der Zivilbevölkerung setzt der Errichtung von Standgerichten in den besetzten Gebieten und vor allem der sofortigen Vollstreckung der Todesstrafe Schranken.
Wissenschaft
Raubvögel der Dino-Ära
Über den Köpfen von Tyrannosaurus rex und Co. flogen offenbar schon Vögel mit Beute in den Krallen durch die Luft: Ähnlich wie die modernen Raubvögel jagten wahrscheinlich auch zwei neuentdeckte Vogelarten der späten Kreidezeit, berichten Forschende. Dies geht aus Merkmalen ihrer Fußknochen hervor, die denen von Falken oder Eulen...
Wissenschaft
Unscharf, aber stabil
Wie Heisenbergs Unbestimmtheitsrelation die Quantenwelt erklärt. von RÜDIGER VAAS Es gibt auf der Welt echten Zufall – eine objektive Unbestimmtheit, nicht nur eine subjektive Unkenntnis“, bringt der Physiker Helmut Fink die vielleicht tiefgreifendste Schlussfolgerung aus der revolutionären Quantenphysik auf den Punkt. „...