Lexikon

Standrecht

Völkerrecht
im Kriegsfall sowohl gegenüber der Bevölkerung des besetzten Gebiets (jedenfalls am Anfang einer Besetzung) als auch gegenüber Kriegsgefangenen und gegenüber Angehörigen der eigenen Streitkräfte im Rahmen der hierfür erlassenen Vorschriften geltendes verschärftes Strafrecht und vereinfachtes Strafverfahren. Insofern gibt es nach dem Recht aller Kriegführenden ein legales standgerichtliches Verfahren. Da aber diese Vorschriften nicht immer eingehalten werden, untersagt die Genfer Kriegsgefangenen-Konvention von 1949 die Anwendung standgerichtlicher Verfahren gegenüber Kriegsgefangenen. Die Genfer Konvention von 1949 über den Schutz der Zivilbevölkerung setzt der Errichtung von Standgerichten in den besetzten Gebieten und vor allem der sofortigen Vollstreckung der Todesstrafe Schranken.

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