Lexikon
Strịpping
Wirtschaft
das Abtrennen der Zinsscheine einer Anleihe; bei „gestrippten“ Anleihen werden Kapitalbetrag und Zinsansprüche getrennt und separat gehandelt. Mit der Trennung von Kapital- und Zinsansprüchen entstehen ökonomisch gesehen sog. Null-Coupon-Anleihen mit unterschiedlichen Restlaufzeiten. So lässt sich zum Beispiel eine 10-jährige Anleihe zerlegen in einen Kapital-Strip als Null-Coupon-Anleihe mit 10-jähriger Laufzeit und 10 Zins-Strips als Null-Coupon-Anleihen mit Laufzeiten von 1 bis 10 Jahren. Für den Anleger entfällt damit das Zinsänderungsrisiko, das sich aus der Wiederanlage von Zinserträgen aus einer normalen Anleihe ergeben würde. Das Stripping von Bundesanleihen wurde in den USA bereits 1985 eingeführt. In Deutschland ist das Stripping von Bundesanleihen seit Juli 1997 erlaubt und erweitert das Instrumentarium zur staatlichen Kreditaufnahme.
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