Lexikon
Teilnahme
Strafrecht
zusammenfassende Bezeichnung für Anstiftung und Beihilfe, zu unterscheiden von Täterschaft; strafbar sind auch erfolglose Anstiftung oder Verabredung zu einem Verbrechen, das eigene Sichbereiterklären und die Annahme des Angebots eines anderen zur Verbrechensbegehung sowie die Verabredung zur Verbrechensanstiftung (§ 30 StGB). Straffrei ist aber u. a., wer freiwillig die Tat verhindert bzw. die Anstiftung oder die eigene Bereitschaft aufgibt (§ 31 StGB).
Wissenschaft
Warum werden Spinnenfäden durch Dehnung stärker?
Wenn Spinnen ihre Netze spinnen, ziehen sie mit ihren Hinterbeinen Seidenfäden aus ihren Spinndüsen. Dieses Ziehen ist löst nicht nur die Seide, sondern stärkt auch die Seidenfasern und führt so zu einem stabileren Netz. Nun haben Forschende herausgefunden, weshalb dieser Dehnungsprozess von so großer Bedeutung ist: Durch das...
Wissenschaft
Warum Immuntherapien anfälliger für Infektionen machen
Immuntherapien gegen Krebs zielen darauf, das körpereigene Immunsystem gegen die Tumorzellen zu aktivieren. Zu den Nebenwirkungen zählt allerdings neben einem erhöhten Risiko für Autoimmunerkrankungen auch eine gesteigerte Anfälligkeit für Infekte. Ein Forschungsteam hat nun eine mögliche Erklärung für diesen unerwünschten Effekt...