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Flugverspätung und Fluggastrechte: Warum Ihnen eine Entschädigung zusteht und wie Sie diese durchsetzen

Grundsätzlich gelten Flugreisen als komfortable Möglichkeit, um große Distanzen schnell zurückzulegen. Aber leider gehören Verspätungen bei Flügen für Passagiere immer häufiger zum Flugalltag. Die Gründe für solche Verspätungen sind vielfältig und diese können beispielsweise in organisatorischen Gründen, schwierigen Wetterbedingungen oder technischen Problemen begründet liegen.

Bei Flugverspätungen unbedingt finanzielle Entschädigungen prüfen.

Foto: KI-generiert mit Google Gemini

Für Passagierinnen und Passagiere sind solche Verspätungen oftmals mit mehr Stress, zusätzlichen Kosten oder verpassten Terminen und vielleicht sogar einem verspäteten Urlaubsstart verbunden. Viele Passagiere wissen aber nicht, dass Fluggäste innerhalb der Europäischen Union durch eindeutige gesetzliche Regelungen unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf finanzielle Entschädigungen haben.

Die Rechtsgrundlage hierfür ist die EU-Verordnung Nr. 261/2004. In dieser gesetzlichen Regelung ist genau definiert, wann Airlines zu Ausgleichszahlungen verpflichtet sind und was für Betreuungsleistungen den Passagieren je nach Verspätung und Flugentfernung zustehen. Entscheidende Kriterien für mögliche Ansprüche sind hierbei neben der Dauer der Verspätung vor allem die jeweiligen Ursachen für entstandene Verspätungen.

Wann besteht ein Anspruch auf Entschädigung bei einer Flugreise

Ein wichtiger Punkt für von Verspätungen betroffene Passagiere ist die Frage, ab wann es einen Anspruch auf Entschädigung Flugverspätung geben kann. Generell gilt bei diesem Thema, dass ab einer Verspätung von mehr als drei Stunden am Ankunftsort ein Anspruch bestehen kann. Entscheidend ist hierbei allerdings nicht die Abflugzeit, sondern der Maßstab ist die tatsächliche Ankunftszeit am Zielflughafen.

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz:

  • Bei Flügen bis 1.500 Kilometer: 250 €
  • Bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer: 400 €
  • Bei Flügen über 3.500 Kilometer: 600 €

Allerdings gibt es bei solchen Verspätungen nicht automatisch immer einen Anspruch auf Entschädigung, sondern nur bei Verspätungen eines Flugzeugs, für welche eine Fluggesellschaft verantwortlich gemacht werden kann. Wenn dagegen außergewöhnliche Umstände außerhalb des Einflussbereiches einer Airline vorliegen, dann entsteht ein solcher Entschädigungsanspruch nicht.

Außergewöhnliche Umstände und ihre Bedeutungen

Wie bereits zuvor angesprochen führen längst nicht alle Verspätungen bei Flugreisen zu einer Entschädigung. Wenn die Ursachen nämlich außerhalb des Einflussbereiches einer Airline liegen, dann gibt es für die Fluggesellschaften keine Zahlungspflicht rund um Entschädigungen.

Außergewöhnliche Umstände sind unter anderem:

  • Streiks bei der Flugsicherung
  • Arbeitsstreiks beim Flughafenpersonal
  • Politische Unruhen und Sicherheitsrisiken
  • Extreme Wetterbedingungen

Liegen bei einer Fluggesellschaft dagegen organisatorische Probleme oder technische Defekte vor, dann sieht die Sachlage anders aus. Denn solche Gründe werden in der Regel nicht als außergewöhnlich eingestuft, und zwar weil diese als betriebliches Risiko der Airlines im Flugalltag eingestuft werden. Bei solchen Fällen haben Flugreisende entsprechend gute Chancen auf eine Entschädigung. Das Problem ist allerdings, dass die Abgrenzung hier nicht immer eindeutig ist und es dadurch immer wieder zu Streitfällen und längeren Auseinandersetzungen zwischen Fluggesellschaften und Flugreisenden kommt.

Wie sieht es mit Betreuungsleistungen in der Wartezeit aus?

Fluggäste haben bei gewissen Flugverspätungen finanzielle Entschädigungsansprüche und zusätzlich muss eine Airline bei anstehenden Wartezeiten aber auch noch verschiedene Betreuungsleistungen anbieten und zur Verfügung stellen.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Getränke und Speisen in angemessener Form
  • Mindestens zwei Kommunikationsmöglichkeiten
  • Hotelunterbringung bei notwendiger Übernachtung
  • Transfer zum Übernachtungsort

Diese sogenannten Betreuungsleistungen stehen Passagieren zu, und zwar unabhängig davon, ob später tatsächlich ein Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung besteht. Diese Leistungen sollen einfach dafür sorgen, dass Passagiere während einer Wartezeit angemessen versorgt werden.

Wie lassen sich Ansprüche auf Entschädigungen durchsetzen?

Passagiere müssen ihre möglichen Entschädigungsansprüche normalerweise direkt gegenüber der entsprechenden Airline geltend machen. Ratsam ist es hierbei für Flugreisende, diese Ansprüche immer schriftlich bei einer Fluggesellschaft zu hinterlegen und hierbei alle relevanten Informationen anzugeben. Dazu gehören unter anderem Buchungsbestätigung, Flugdatum, Flugnummer und auch die tatsächliche Ankunftszeit am Zielflughafen. Darüber hinaus ist es für Passagierinnen und Passagiere empfehlenswert, alle Belege für einen Nachweis einer Verspätung und für zusätzliche Ausgaben zu sammeln. Hierbei können zum Beispiel auch schriftliche Bestätigungen oder Fotos von Anzeigetafeln bei einem Streitfall um Entschädigungen hilfreich sein.

Wenn eine Airline einen Anspruch ablehnt oder gar nicht erst auf Forderungen reagiert, dann haben betroffene Personen in Deutschland auch die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr zu wenden. Ansonsten können Flugreisende aber ebenfalls den Weg über ein Gerichtsverfahren gehen.

Wichtige und hilfreiche Tipps für den Ernstfall

Damit Passagierinnen und Passagiere bei Verspätungen mit Blick auf mögliche Entschädigungen immer gut vorbereitet sind, gilt es einige wichtige Maßnahmen zu berücksichtigen. Es hilft auf jeden Fall, immer alle Reiseunterlagen griffbereit zu haben und Verspätungen genau zu dokumentieren. Darüber hinaus ist es auch ratsam, Quittungen für getätigte zusätzliche Ausgaben aufgrund von Verspätungen aufzubewahren.

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