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2. März 1977  -  Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärt ...

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärt den Wahlkampf der beiden Regierungsparteien SPD und FDP für die Bundestagswahl im Oktober 1976 teilweise für verfassungswidrig, da sie z.T. Eigenwerbung auf Staatskosten betrieben hätten.

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