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20. April 1976  -  Der schweizerische Bundesrat erlässt eine ...

Der schweizerische Bundesrat erlässt eine Verordnung, wonach ausländische Banknoten nur noch in einem Gegenwert von höchstens 20 000 sfr pro Person in die Schweiz eingeführt werden dürfen. Dieser Betrag darf innerhalb von drei Monaten nur einmal importiert werden. Mit dieser Maßnahme soll der Schmuggel von Geld, vor allem aus Italien, unterbunden werden.

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