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21. Juni 2002
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Singapur
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Singapur: Wegen Drogenbesitzes verurteilt ein Gericht die 23-jährige Deutsche Julia Bohl zu fünf Jahren Haft. Mit diesem Urteil entgeht sie der drohenden Todesstrafe. Die Angeklagte hatte sich in drei Anklagepunkten für schuldig erklärt. Bohl war im März 2002 angeklagt worden, zunächst wegen Besitz und Schmuggel von 687 g Cannabis. In Singapur steht auf den Handel mit mehr als 500 g Cannabis die Todesstrafe. Nachdem jedoch eine Analyse des bei Bohl gefundenen Rauschgiftes einen Gehalt von lediglich 281 g reinen Cannabis ergeben hatte, wurde die Anklage auf einen leichteren Fall von Drogenbesitz reduziert.
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