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23. Februar 1924  -  Nach einem Berliner Urteil stellen ...

Nach einem Berliner Urteil stellen Strohhalme kein Verkehrshindernis dar. Gegen einen Kaufmann, dem beim Entladen seines Wagens einzelne Strohhalme auf die Straße gefallen waren, hatte ein Schupobeamter eine entsprechende Anzeige erstattet.

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