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23. Juni 1916  -  Der Oberbefehlshaber in den Marken ...

Der Oberbefehlshaber in den Marken, der die militärische Kommandogewalt für Berlin und Brandenburg ausübt, erlässt eine Lohnverordnung für jugendliche Arbeiter. Künftig sollen Arbeitern unter 18 Jahren pro Woche höchstens 21 Mark in bar ausgezahlt werden. Übersteigt die Lohnsumme diesen Betrag, so sollen die darüber hinausgehenden Einkünfte höchstens bis zu einem Drittel bar ausgezahlt werden.

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