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23. September 1907  -  Die Amtsanwaltschaft in Danzig stellt ...

Die Amtsanwaltschaft in Danzig stellt ein Verfahren gegen eine Gutsherrin ein, die ein 42-jähriges Dienstmädchen während eines Streits so misshandelt hatte, dass es sich ein ärztliches Attest hatte geben lassen und vor Gericht gezogen war. In der Begründung des Amtsanwalts heiße es: "Die Ohrfeige haben Sie wegen Unverschämtheit von ihrer Arbeitgeberin empfangen und stellt sich nur als leichte Züchtigung dar, die nicht strafbar ist."

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