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5. Oktober 1904  -  Eine Knechtsfrau aus Frankenthal ...

Eine Knechtsfrau aus Frankenthal, Kreis Neumark, wird von einem Gericht in Breslau (Wroclaw) zu einer Gefängnisstrafe von zehn Tagen verurteilt, weil sie andere Frauen auf einem Gut zum Streik aufgefordert hat. Unmittelbar nach dem Vorfall ist die Frau bereits zusammen mit ihrem Mann, der ebenfalls auf dem Gut arbeitete, entlassen worden. Das Urteil erfolgt nach den Bestimmungen eines preußischen Gesetzes vom 24. April 1854 über die Verletzung der Berufspflichten des Gesindes und der ländlichen Arbeiter.

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