Lexikon

Ehevertrag

Ehekontrakt
Vertrag zur Regelung der güterrechtlichen (eigentums- und vermögensrechtlichen) Verhältnisse der Ehegatten, durch den vor, bei oder nach Eingehung der Ehe vom gesetzlichen Güterstand oder vom bisher vereinbarten Güterstand im Ganzen oder im Einzelnen abgewichen werden kann; dieselbe Bedeutung hat der Ehevertrag in der Schweiz (eheliches Güterrecht). Der Ehevertrag muss bei gleichzeitiger Anwesenheit der Partner zur Niederschrift eines Notars geschlossen werden. Gegenüber Dritten wirkt er nur, wenn er ihnen bekannt oder wenn er im Güterrechtsregister eingetragen ist (§§ 1408 ff. BGB). Österreich: Ehepakt.
Ingenuity, Mars
Wissenschaft

Ferne Welten aus der Vogelperspektive

Ingenuity, der erste Helikopter auf dem Mars, hat gut 1.000 Tage lang die Erforschung des Planeten beflügelt. Auch andernorts im Sonnensystem wird der Flugverkehr zunehmen. von THORSTEN DAMBECK Es klang wie eine Todesanzeige, als das Wissenschaftsmagazin nature seinen Lesern im Februar 2024 mitteilte: „Ingenuity, das erste Gerät...

Wissenschaft

Parasit zum Medikamenten-Boten umfunktioniert

Er kann ins Gehirn einwandern und dort Nerven manipulieren: Diese berüchtigte Fähigkeit des Erregers der Toxoplasmose könnte sich für die Medizin einsetzen lassen, berichten Forschende: Sie haben den Parasiten Toxoplasma gondii so verändert, dass er Nervenzellen mit komplexen Wirkstoffen beliefern kann, die sich sonst nur schwer...

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