Lexikon

Ehevertrag

Ehekontrakt
Vertrag zur Regelung der güterrechtlichen (eigentums- und vermögensrechtlichen) Verhältnisse der Ehegatten, durch den vor, bei oder nach Eingehung der Ehe vom gesetzlichen Güterstand oder vom bisher vereinbarten Güterstand im Ganzen oder im Einzelnen abgewichen werden kann; dieselbe Bedeutung hat der Ehevertrag in der Schweiz (eheliches Güterrecht). Der Ehevertrag muss bei gleichzeitiger Anwesenheit der Partner zur Niederschrift eines Notars geschlossen werden. Gegenüber Dritten wirkt er nur, wenn er ihnen bekannt oder wenn er im Güterrechtsregister eingetragen ist (§§ 1408 ff. BGB). Österreich: Ehepakt.
Wissenschaft

Eine Portion Entengrütze, bitte!

So manches neue Lebensmittel ist nachhaltiger oder gesünder als das, was wir normalerweise essen. Aber das Ungewohnte schreckt viele Menschen ab. Ein Plädoyer für mehr Erlebnishunger. von RAINER KURLEMANN Europas Kochbücher enthalten keine Rezepte für die neuen Zutaten, die demnächst ins Supermarktregal kommen. Ein kleiner...

Myzelnetzwerk
Wissenschaft

Wie Mykorrhizapilze ihre Netzwerke optimieren

Mykorrhizapilze sind in der Natur von großer Bedeutung: Sie leiten pro Jahr etwa 13 Milliarden Tonnen Kohlenstoff in den Boden und gehen mit den meisten Pflanzen eine Symbiose ein, die ihr Wachstum fördert. Eine neue Studie zeigt, dass die Pilze ihr Myzelnetzwerk wellenförmig ausbauen, um Kohlenstoff zu transportieren. Die...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon