Lexikon
Ehevertrag
EhekontraktVertrag zur Regelung der güterrechtlichen (eigentums- und vermögensrechtlichen) Verhältnisse der Ehegatten, durch den vor, bei oder nach Eingehung der Ehe vom gesetzlichen Güterstand oder vom bisher vereinbarten Güterstand im Ganzen oder im Einzelnen abgewichen werden kann; dieselbe Bedeutung hat der Ehevertrag in der Schweiz (eheliches Güterrecht). Der Ehevertrag muss bei gleichzeitiger Anwesenheit der Partner zur Niederschrift eines Notars geschlossen werden. Gegenüber Dritten wirkt er nur, wenn er ihnen bekannt oder wenn er im Güterrechtsregister eingetragen ist (§§ 1408 ff. BGB). – Österreich: Ehepakt.
Wissenschaft
Die ersten Menschen Südamerikas
Als moderne Menschen von Nordasien, durch Beringia, Nord- und Mittelamerika bis nach Feuerland wanderten, war dies die längste Migrationsbewegung der Menschheitsgeschichte – und führte zu einem speziellen Effekt bei der Bevölkerung Südamerikas. von DAVID NEUHÄUSER Der Spanier Hernán Cortés und seine Männer brachen 1519 von Kuba...
Wissenschaft
Im Wald, da sind die Räuber
Wolf, Braunbär, Luchs – die großen Landraubtiere sind zurück in Deutschland. Und mit ihnen kam der Goldschakal, der sich ebenfalls anschickt zu bleiben. von Christian Jung Nachdem sie vielerorts schon fast oder ganz ausgerottet waren, haben Europas große Raubtiere den Kontinent neu erobert. Das belegen Studien von Forschern um...